Allgemeines zur DSH
Registrierung
Die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)" am Sprachenzentrum der Universität Kassel ist bei der HRK registriert (Registrierungsnummer 142-06/15).
Sie folgt der "Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen an deutschen Hochschulen (RODT)" (Beschluss der HRK vom 23.07.2020 und der KMK vom 28.11.2019)
Die DSH besteht aus dem schriftlichen Prüfungsteil und dem mündlichen Prüfungsteil. Beide Teile müssen bestanden werden, damit die Prüfung als bestanden gilt.
Bei der DSH können Sie drei Niveaustufen erreichen:
DSH 1 (ab 57% Gesamtergebnis)
DSH 2 (ab 67% Gesamtergebnis)
DSH 3 (ab 82% Gesamtergebnis)
In der Regel wird für den Start in das Studium an der Universität Kassel ein Zeugnis mit dem Gesamtergebnis DSH 2 verlangt. Genauere Informationen erhalten Sie beim Studierendensekretriat der Universität Kassel und in dem Fachbereich, der für Ihr Studium zuständig ist.
Hinweis für Bewerbungen für die DSH: Sie können die DSH am ISZ/Sprachenzentrum der Universität zweimal wiederholen. Eine weitere, letzte Wiederholung ist nur möglich, wenn eine der DSH-Prüfungen am ISZ/Sprachzentrum bereits mit mindestens der Stufe DSH 1 im schriftlichen und mündlichen Teil abgelegt wurde.
Die aktuelle Prüfungsordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) finden Sie hier.
Wenn Sie die DSH nicht bestanden haben oder die Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt versuchen möchten, können sie sich für einen Aufnahmetest (Hörverstehen – Leseverstehen – Grammatik – Textproduktion) für den Vorbereitungskurs auf die nächste DSH anmelden bzw. bewerben. Die Unterrichtszeit beträgt ca. 20 Stunden/Woche und findet während des Semesters statt. In der vorlesungsfreien Zeit wird ein dreiwöchiger Trainingskurs angeboten.