Antrag auf eine Wiederholungsprüfung (Resit)

Fristen:

Frist Antragstellung: Zweiter Mittwoch im März für das Wintersemester und letzter Mittwoch im August für das Sommersemester, jeweils 12:00 Uhr.

Frist Anmeldung: Dritter Mittwoch im März für das Wintersemester und erster Mittwoch im September für das Sommersemester, jeweils 12:00 Uhr.

Antrag auf eine Wiederholungsprüfung (Resit)
Ich habe meine Prüfung nicht bestanden und stelle hiermit einen Antrag auf Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile für Kurs:
Bitte beachten Sie, dass eine Prüfung zum nächstmöglichen, vom Sprachenzentrum festgelegten Termin wiederholt werden sollte.
Am Sprachenzentrum besteht keine Möglichkeit, eine bestandene Prüfung oder bestandene Prüfungsteile zur Verbesserung der Note zu wiederholen.
Es wird zudem berechtigten Personengruppen eine Wiederholungsmöglichkeit ausschließlich des:der Teile angeboten, in denen der:die Kursteilnehmer:in nicht bestanden hat.
Bitte beachten Sie:

1. Grundsätzlich haben nur folgende Personengruppen die Möglichkeit zum Wiederholen einer Prüfung:

* Studierende der Universität Kassel, die sich die erworbenen ECTS im Fachstudium an der Universität Kassel anrechnen lassen können,
* Studierende der Universität Kassel, bei denen der Nachweis der entsprechenden Zielsprache für den Studienabschluss oder als Zulassungsbescheid festgestellter Auflage vorgegeben ist,
* internationale Austauschstudierende der Universität Kassel, die sich die ECTS über das Learning Agreement anrechnen lassen können.

2. Nur für UNIcert®-Stufenabschlussprüfungen besteht eine Ausnahme (UNIcert® I, 4. Teil, Deutsch UNIcert® II, Englisch UNIcert® II, 3. Teil, UNIcert® III). Hier können von allen Personengruppen Anträge auf Wiederholungstermine gestellt werden. Allerdings wird für alle Selbstzahler:innen (auch Mitarbeitende und Externe) eine Prüfungsgebühr von 30 € (bzw. 79 € Externe) fällig.

Wir prüfen Ihren Antrag

Im Fall der Bewilligung erhalten Sie per Email einen Anmeldecode für den nächstmöglichen Prüfungstermin. Sie müssen sich mit diesem Code umgehend und innerhalb der Frist zur Prüfunganmelden. Die Frist endet am dritten Mittwoch im März für das Wintersemester und am ersten Mittwoch im September für das Sommersemester, jeweils 12:00 Uhr. 

Die Anmeldung zum Wiederholen finden Sie unter „Resit“ im Kursangebot unter der jeweiligen Sprache. 

Im Fall der Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie per Email Bescheid.

Bei Rückfragen können Sie sich wenden an: sz[at]uni-kassel[dot]de


Datenschutz

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Siehe auch: https://www.uni-kassel.de/uni/datenschutz