23.10.2024 | Sprachenzentrum

Antrag auf Rücktritt von der Prüfung und einen Nachschreibetermin

Der Termin zum Nachschreiben nicht bestandener Prüfungen ist: Mittwoch, 02.04.2025 in der Zeit von 9:00-14:00 Uhr. Die Teilnahme an der Prüfung sollte zum nächstmöglichen, vom Sprachenzentrum festgelegten Termin erfolgen. Im Rahmen von UNIcert®-Stufenabschlussprüfungen darf nicht mehr als ein Semester zwischen Kurs- und Stufenabschluss liegen.

Sie können aus einem triftigen Grund einen Antrag auf einen Nachschreibetermin für die Prüfung stellen. Triftige Gründe sind:

  • Krankheit, Unfall, schwere Erkrankung oder Tod eines nahen Familienangehörigen u. Ä.

Familienfeiern, Überschneidungen mit einer sonstigen Arbeitstätigkeit, kurzfristig angetretene Praktika oder Überforderung etc. sind keine triftigen Gründe für einen Rücktritt von einer angemeldeten Prüfungsleistung.

Frist: Ein Antrag muss unverzüglich gestellt werden, sobald der Hindernisgrund bekannt ist. In diesem Sinne verspätet gestellte Anträge werden nicht akzeptiert. Bitte beachten Sie auch die sonstigen Fristen unter Quicklinks.

Hinweis:

1. Grundsätzlich haben nur Studierende der Universität Kassel die Möglichkeit zum Nachschreiben oder Wiederholen einer Prüfung:

  • Studierende der Universität Kassel, die sich die erworbenen Credits im Fachstudium an der Universität Kassel anrechnen lassen können,

  • Studierende der Universität Kassel, bei denen der Nachweis der entsprechenden Zielsprache für den Studienabschluss oder als Zulassungsbescheid festgestellter Auflage vorgegeben ist,

  • internationale Austauschstudierende der Universität Kassel, die sich die Credits über das Learning Agreement anrechnen lassen können.

2. Nur für UNIcert®-Stufenabschlussprüfungen besteht eine Ausnahme (= UNIcert® I, 4. Teil, Deutsch UNIcert® II, Englisch UNIcert® II, 3. Teil, UNIcert® III). Hier können von allen Personengruppen Anträge auf Nachschreibetermine gestellt werden. Allerdings wird hier für alle Personen, die nicht unter 1. fallen, eine Prüfungsgebühr von 30 € (bzw. 79 € Externe) fällig.

Wo stelle ich den Antrag? Den Antrag finden Sie unter Quicklinks. Wenn das Sprachenzentrum Ihren Antrag zustimmt, erhalten Sie einen Anmeldecode für die Prüfung.

Gut zu wissen:

Auch wenn Sie die Prüfung nicht ablegen, können Sie bei ausreichender Anwesenheit im Kurs (mindestens 60%) eine Teilnahmebescheinigung (ohne Note und ohne ECTS) beantragen: sz[at]uni-kassel[dot]de.

Besuch der nächsten Kursstufe trotz nicht abgelegter Prüfung? Der Prüfungsausschuss kann aufgrund des Gesamtbildes Ihrer Leistungen über eine Zulassung im Ausnahmefall entscheiden. Den:die zuständige:n Koordinator:in für Ihren Kurs als erste:r Ansprechpartner:in finden Sie auf unserer Website unter Über uns.