- Beachtung der Grenzwerte für Einzelpersonen der Bevölkerung und beruflich exponierte Personen
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- Vermeidung jeder unnötige Strahlenexposition (oder Kontamination) von Mensch oder Umwelt
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- Jede Strahlenexposition (oder Kontamination) von Mensch oder Umwelt, auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten
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- Genehmigung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung zu erlangen
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- Unverzügliche Meldung über die Beendigung des Betriebes einer Röntgeneinrichtung
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- Anzeige für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung
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- Anzeige für die Prüfung, Erprobung, Wartung oder Instandsetzung einer Röntgeneinrichtung oder die Beschäftigung in fremden Anlagen zu erstatten
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- Genehmigung für Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen oder ionisierten Strahlen zu erlangen
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- Pflicht, eine Genehmigung für Beschäftigung in fremden Anlagen zu erlangen sowie Beantragung eines Strahlenpasses
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- Aktivierte oder kontaminierte Teile nur nach Freigabe weiterverwenden oder verwerten. Beantragung der Freigabe von radioaktiven Abfällen und Fachgerechte Entsorgung von radioaktiven Abfällen
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- Schriftliche Bestellung einer ausreichenden Anzahl SSBs. Festlegung des innerbetrieblichen Entscheidungsbereichs des SSB und seiner Befugnisse
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- Organisation der Personendosimetrie und Schutzausrüstung
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- Mitteilung der Bestellung und Abberufung an die Behörde
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- Erstellung einer Strahlenschutzanweisung
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- Unterweisungen der beruflich exponierten Personen an der Universität Kassel
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- Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlen-exponierter Personen
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- Einhaltung der Grenzwerte bei der Ableitung radioaktiver Stoffe
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- Vorbereitung der Brandbekämpfung mit zuständiger Landesbehörde
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- Wartung und Instandhaltung der apparativen Einrichtungen des ZIL
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