SPS I
Schulpraktische Studien I
Sie können Ihr Blockpraktikum bereits im zweiten Studiensemester absolvieren. Diese Option ist besonders für Quereinsteiger oder Studierende mit einem Wechsel im Studiengang interessant. Für Studierende mit einem "Regelstudium" empfiehlt sich das dritte Fachsemester für die SPS I.
Die Anmeldung erfolgt jeweils ein Semester im Voraus. Die Anmeldefrist beträgt 3 Wochen. Für das Sommersemester können Sie sich im Oktober/November anmelden, für das Wintersemester im April.
- Zunächst nehmen Sie an einem Kurs (2 SWS) zur Praktikumsvorbereitung während des Semesters teil.
- Im Anschluss des Semesters gehen Sie während der vorlesungsfreien Zeit für 5 Wochen in eine Praktikumsschule (im SoSe ist dies i.d.R im September / im WiSe i.d.R. im März). Dort besuchen Sie 5 Tage in der Woche jeden Tag mindestens 4 Stunden Ihre Schule, nehmen an Hospitationen sowie Veranstaltungen teil und führen erste eigene Unterrichtsversuche durch.
- Abschließend erfolgt die Praktikumsauswertung, wo Sie u. A. einen Bericht anfertigen und die Veranstaltung evaluieren (ebenfalls in der vorlesungsfreien Zeit).
Das Blockpraktikum ist anstrengend und arbeitsintensiv! Bitte unterschätzen Sie es nicht. Es ist unwahrscheinlich, dass Sie parallel zum Blockpraktikum noch Hausarbeiten für andere Seminare anfertigen oder sich auf Klausuren vorbereiten können.
Voraussetzung für die SPS I ist der Nachweis über ein Orientierungspraktikum und das abgeschlossene Modul 1b im Kernstudium.
Die SPS I können aktuell in zwei Sonderformen absolviert werden:
Die Schulpraktischen Studien sind grundsätzlich unbezahlt. Es kann keine bezahlte Tätigkeit (z. B. Übernahme von Vertretungsstunden in der Schule) im Rahmen der Schulpraktischen Studien von Ihnen übernommen werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie in Ihrem eigenen Interesse in der Zeit des Blockpraktikums keine anderen Veranstaltungen wahrnehmen können. Das täglich mindestens vierstündige Erleben des schulischen Alltags ist für die meisten Praktikanten anstrengender als vorher erwartet und ist nicht als Halbtagsjob misszuverstehen.
Es können keine Befreiungen für Klausuren, Übungen oder andere Praktika erteilt werden.
Für die Lehramtsstudiengänge sieht die Modulprüfungsordnung (L3) der Universität Kassel drei Praktika, die Schulpraktischen Studien (kurz SPS), vor.
Beachten Sie, dass Studierende der Studiengänge L1 und L2 keine Schulpraktischen Studien I, sondern das Praxissemester absolvieren.
Die SPS I sind dem Kernstudium zugeordnet (Modul 10).
Die gesetzliche Grundlage besteht momentan auf den Regelungen dreier Verordnungen:
Erstens durch die im Lehrerbildungsgesetz (HLbG) im §15 Abs. 3/4/5 festgelegten Bestimmungen, welche zweitens in der Verordnung zur Umsetzung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) im §22 näher geregelt sind. Drittens übergibt das Hessische Kultusministerium - wie Sie ebenfalls dem HLbG im §15 Abs. 3 entnehmen können - den Universitäten hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Praktikumsordnung eine Handlungsautonomie. Folglich wird diese in der Ordnung für die Schulpraktischen Studien an der Universität Gesamthochschule Kassel konkretisiert (OSS-UGK).
FAQ
Sofern Sie das Modul 1b im Kernstudium abgeschlossen haben und die Studienberatung Lehramt Ihr Orientierungspraktikum anerkannt hat, können Sie sich anmelden und das Blockpraktikum absolvieren. In der Regel erfolgt die Anmeldung im 2. Semester und folglich im 3. Semester die Durchführung. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich ein Semester im Voraus.
Für den Durchgang im Sommersemester melden Sie sich bitte im Oktober/November an. Für den Durchgang im Wintersemester melden Sie sich im April/Mai an.
Die Frist für die Anmeldung ist immer 3 Wochen lang. In dieser Zeit können Sie sich über eCampus "meine Funktionen - Prüfungsverwaltung" für das SPS I anmelden. Den exakten Zeitraum geben wir hier über die Webseite des Referates für Schulpraktische Studien bekannt.
Ihr Blockpraktikum, d.h. Ihr Aufenthalt in der Schule, findet innerhalb der vorlesungsfreien Zeit statt.
Die genauen Zeiten finden Sie hier.
In dieser Zeit sind Sie für 5 Wochen für jeweils min. 20 Stunden pro Woche in der Schule. Beachten Sie die Zeiten bitte für Ihre Planungen.
Zunächst werden Sie per E-Mail von uns informiert, welcher Gruppe Sie zugeteilt wurden und dort den Namen Ihrer universitären Begleitung entnehmen.
Die Zuteilung wird wie folgt per E-Mail bekannt gegeben:
Für das Wintersemester: 01. September
Für das Sommersemester: 01. März
Oder jeweils der folgende Werktag
Ort und Zeit des Seminars finden Sie über das Vorlesungsverzeichnis der Universität heraus. Bitte beachten Sie hier die Fristen der Freischaltung des Vorlesungsverzeichnisses.
Wenn Sie die gesuchte Information nicht finden können, wenden Sie sich einfach per Mail oder Telefon direkt an die zuständige Sachbearbeiterin (Kontakt im Kasten oben rechts) oder kommen Sie innerhalb unserer Sprechstunden in unsere Büros.
Alle während der Schulpraktischen Studien erfahrenen Daten sach- und personenbezogener Art sind vertraulich zu behandeln. Insbesondere dürfen personenbezogene Angaben über Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte in schriftlichen Auswertungen der Schulpraktischen Studien nicht erscheinen. Studierende sind deshalb verpflichtet, in den Theorie-Praxis-Berichten alle Namen zu ändern.