SPS II
Für Absolventen des Praxissemesters gelten abweichende Bestimmungen. Auch diese absolvieren ein weiteres Praktikum (Fachdidaktische Lehrveranstaltung mit Unterrichtsbezug), jedoch obliegt die Ausgestaltung den Fachdidaktiken. Sie finden die Informationen dazu in den für Sie gültigen Modulprüfungsordnungen. In der Regel absolvieren Studierende nach Absolvieren des Praxissemesters die SPS II in dem Fach, in dem nicht das Praxissemester belegt wurde (L2) bzw. in Ihrem Drittfach (L1).
Schulpraktische Studien II / Fachdidaktische Lehrveranstaltung mit Unterrichtsbezug
Sie finden die Anmeldung in eCampus unter "Meine Funktionen -Prüfungsverwaltung - Anmeldung SPS II Lehramt"
Die Anmeldung ist erfolgt, sobald Sie die Felder ausgefüllt haben, es gibt keinen extra "Speichern" Button.
Die Anmeldung zu den SPS II ist auch möglich, wenn Sie die SPS I noch nicht vollständig abgeschlossen haben. Sollten Sie die SPS I nicht wie geplant erfolgreich abschließen dürfen, melden Sie sich bitte in Ihrem Fachbereich von den SPS II ab!
Beachten Sie
- Die Organisation der Praktikumsplätze und die inhaltliche Ausgestaltung wird von den Fachdidaktiken durchgeführt. Bitte wenden Sie sich mit allen weitergehenden Fragen zu den SPS II an die zuständige Fachdidaktik.
- Sie können sich über HISPOS für das SPS II nur in einem Fach anmelden. Die gleichzeitige Anmeldung für zwei Fächer ist also nicht möglich.
- In einigen Institutionen finden Vorbesprechungen vor Beginn der SPS II statt, diese Termine sind verfplichtend! Bitte informieren Sie sich darüber in den Fachbereichen.
- Wirtschaftspädagogik, Physik, Sachunterricht und Sport! Diese Fächer nehmen nicht an der zentralen Anmeldung über das Referat Schuperaktische Studien teil, bitte informieren Sie sich über die Fachdidaktiken!
- Kath. Religion: Da die Durchführung der SPS II in kath. Religion nur im Sommersemester erfolgt, ist der Anmeldezeitraum dementsprechend nur im Wintersemester davor offen.
Sie können die SPS II frühestens im dritten (L3/L4) bzw. vierten od. fünften (L1/L2) Semester absolvieren. Für Studierende mit einem "Regelstudium" (also keine Quereinsteiger) hat sich als Empfehlung die Absolvierung im 5. und im 7. Fachsemester bewährt. Aufgrund der Modularisierung steht es Ihen grundsätzlich frei, wann Sie Ihre Praktika antreten möchten. Als Orientierungshilfe ist es lohnenswert, sich die Beispielstundenpläne Ihrer Modulprüfungsordnungen anzusehen.
Die Anmeldung erfolgt jeweils ein Semester im Voraus.
Die Durchführung der Praktika ist semesterbegleitend:
- Sie besuchen einen Kurs (2 SWS)
- Sie begleiten eine Klasse, wobei die Studenzahl individuell ist und sich nach dem betreuten Kurs richtet (Grund- und Leistungskurse)
- Es existieren i. d. R. vor- und nachbereitende Veranstaltungen
Da die exakte Durchführung und Gestaltung der SPS II bei den Fachdidaktiken liegt, können wir an dieser Stelle leider keine genaueren Informationen zu den spezifischen Inhalten und dem Aufbau geben. Sollte es für Sie wichtig sein, vorab mehr über die Organisation zu erfahren, wenden Sie sich direkt an die Fachdidaktikten.
Voraussetzung für die SPS II ist die erfolgreiche Teilnahme an den SPS I (L3 & L4) bzw. dem Praxissemester (L1 & L2).
Organisation & Durchführung
Verantwortlich für die Durchführung der SPS II sind die Fachdidaktiken der Fächer. Das Referat für Schulpraktische Studien organisiert lediglich die Anmeldung. Ausnahmen hierfür bestehen in den Fächern Sport, Physik, Sachunterricht und Wirtschaft. Hier übernehmen die Fachdidaktiken auch die Anmeldung selbst.
- Sport siehe Aushang im Fachbereich
- Physik: zur Anmeldung im Fachbereich
- Sachunterricht
- Wirtschaft:zur Anmeldung im Fachbereich
Bis 4 Wochen vor Beginn des Semesters können Sie von den SPS II zurücktreten. Bitte sagen Sie bei der zuständigen Fachdidaktik ab.
Treten Sie die SPS II unentschuldigt nicht an, verlieren Sie Ihren Anspruch auf einen Praktikumsplatz bzw. müssen in einigen Institutionen mit härteren Sanktionen rechnen.
Die SPS II können aktuell in zwei Sonderformen absolviert werden:
Die Schulpraktischen Studien sind grundsätzlich unbezahlt. Es kann keine bezahlte Tätigkeit (z. B. Übernahme von Vertretungsstunden in der Schule) im Rahmen der Schulpraktischen Studien von Ihnen übernommen werden. Darüber hinaus werden unbetreute Lehraufträge in der Schule wie beispielsweise im Rahmen von Unterrichtsgarantie Plus in keinem Fall als SPS anerkannt.
Da Sie Ihre Anwesenheitszeiten in den Schulen i. d. R. erst im Rahmen Ihrer SPS II Seminare mitgeteilt bekommen, kann es sein, dass Sie Ihren Studenplan anschließend anpassen müssen, dies lässt sich leider nicht vermeiden.
Es können keine Befreiungen für Klausuren, Übungen oder andere Praktika erteilt werden.
Für die Lehramtsstudiengänge sieht die Modulprüfungsordnung (L3) der Universität Kassel drei Praktika, die Schulpraktischen Studien (kurz SPS), vor.
Beachten Sie, dass Studierende der Studiengänge L1 und L2 keine Schulpraktischen Studien I, sondern das Praxissemester absolvieren.
Die gesetzliche Grundlage besteht momentan auf den Regelungen dreier Verordnungen:
Erstens durch die im Lehrerbildungsgesetz (HLbG) im §15 Abs. 3/4/5 festgelegten Bestimmungen, welche zweitens in der Verordnung zur Umsetzung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) im §22 näher geregelt sind. Drittens übergibt das Hessische Kultusministerium - wie Sie ebenfalls dem HLbG im §15 Abs. 3 entnehmen können - den Universitäten hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Praktikumsordnung eine Handlungsautonomie. Folglich wird diese in der Ordnung für die Schulpraktischen Studien an der Universität Gesamthochschule Kassel konkretisiert (OSS-UGK).
Alle während der Schulpraktischen Studien erfahrenen Daten sach- und personenbezogener Art sind vertraulich zu behandeln. Insbesondere dürfen personenbezogene Angaben über Lehrkräfte, Schüler*innen und deren Erziehungsberechtigte in schriftlichen Auswertungen der Schulpraktischen Studien nicht erscheinen. Studierende sind deshalb verpflichtet, in den Theorie-Praxis-Berichten alle Namen zu ändern.