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Verhandlung vor dem Thüringer Verfassungsgerichstshof (ThürVerfGH)
Prozessvertreterin der Landesregierung von Thüringen vor dem Thüringer Verfassungsgerichstshof (ThürVerfGH) in dem Verfahren der AfD-Fraktion gegen das "Siebte Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes - Einführung der paritätischen Quotierung
Am 01.01.2020 trat das "Siebte Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes - Einführung der paritätischen Quotierung“, GVBl. Thüringen, Nr. 9 vom 19.08.2019, Seite 322, in Kraft. Die Novelle zur Einführung des paritätischen Wahlrechts für die Landtagswahlen (Landeslisten) wird am 13.05.2020 im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle auf Antrag der AFD-Fraktion vor dem ThürVerfGH in Weimar am 13.5.2020 mündlich verhandelt (VerfGH 2/20). Hierbei wird die Einführung des paritätischen Wahlrechts auf die Vereinbarkeit mit der Verfassung des Freitstaates Thüringen (Verf TH; GVBl. 1993, S. 625) überprüft. Frau Prof. Dr. Silke R. Laskowski tritt hierbei als Prozessvertreterin der Landesregierung von Thüringen auf und wird in diesem Zusammenhang die Stellungnahme für die Landesregierung von Thüringen abgeben.