Profil des Fachgebiets Arbeitslehre
Das Studium der Arbeitslehre befähigt dazu, die Prüfung zum Ersten Staatsexamen für das Schulfach Arbeitslehre an der Sekundarstufe I der Haupt- und Realschule sowie der Gesamtschule ablegen zu können.
Arbeitslehre ist Pflichtfach an hessischen Hauptschulen, Realschulen und integrierten Gesamtschulen.
Das Schulfach Arbeitslehre unterscheidet sich von anderen Schulfächern durch seinen integrativen, problem- und situationsbezogenen Ansatz, in dem die theoretische, empirische und praxisbezogene Auseinandersetzung mit der Arbeitswelt im Zentrum steht. Aus diesem Grunde bezieht sich das Studium der Arbeitslehre als Unterrichtsfach nicht nur auf eine eigene Fachdidaktik, sondern auch auf unterschiedliche Wissenschaften und außerschulische Praxisfelder. Die unterschiedlichen thematischen Schwerpunkte und Lehrinhalte in dem vorliegenden Modulhandbuch fassen jene Wissens- und Problembereiche zusammen, die den aktuellen Anforderungen an die Arbeitslehre als Unterrichtsfach und ihren Grundbestand umreißen. Die Studierenden des Fachs Arbeitslehre sollen jene Kompetenzen erwerben, die sie dazu befähigen, curriculare Elemente und didaktische Konzepte theoriegeleitet und kritisch-konstruktiv zu reflektieren, eigene begründetet Positionen zu beziehen sowie professionelle Standards für das Unterrichtsfach Arbeitslehre zu entwickeln und konzeptionell umzusetzen. Ziel des Studiums ist es, dass die Studierenden zu differenziertem und integriertem Wissen und Können in Bezug auf relevante Bedingungs- und Entscheidungsfelder des Unterrichtsfachs Arbeitslehre gelangen.