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25.02.2021

Missglückter Mieterschutz - wie die Senkung der Umlagequote bei Modernisierungskosten die Miete erhöht (Bastian Kossmann, Georg von Wangenheim)

In Deutschland bildet die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete die Obergrenze für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen. Vermieter können aber im Anschluss an Modernisierungen, die den Energiebedarf senken oder den Wohnwert verbessern, einmalig die Miete um einen Bruchteil der Modernisierungskosten über diese Vergleichsmiete hinaus erhöhen. Bis die Vergleichsmiete die so erhöhte Miete erreicht hat, darf diese nicht mehr angehoben werden. Diese Vorschrift im Mietrecht soll einerseits Vermietern einen Anreiz zur Modernisierung vermieteter Wohnungen geben, andererseits die Mieter vor einer zu starken Belastung schützen. Wir zeigen, dass diese Begrenzung der Mieterhöhung nicht nur dazu führt, dass weniger Gebäude modernisiert werden, sondern auch, dass dort, wo modernisiert wird, Vermieter umfangreicher und teurer modernisieren und Mieten stärker steigen als in Abwesenheit der Begrenzung.