Bachelor-/Masterarbeiten

Die Arbeit kann bei Lehrpersonen aus dem Hauptfach (Wirtschaft, Maschinenbau, Elektrotechnik, Gesundheit), der Wirtschaftsdidaktik, der Technikdidaktik bzw. der Fachdidiaktik Gesundheit, dem gesamten Kernstudium oder dem Zweitfach geschrieben werden. Studierende die nach der alten PO 2014 Wirtschaftspädagogik bzw. der alten PO 2015 Berufspädagogik Elektro- oder Metalltechnik studieren, dürfen die Bachelorarbeit nicht im Zweitfach schreiben.

Einer der beiden Begutachtenden muss aus der Gruppe der Professoren:innen stammen.

Im Masterstudiengang Berufspädagogik Gesundheit muss mindestens einer der beiden Begutachtenden von der Universität Kassel sein. Höchstens einer der Begutachtenden darf an der Hochschule Fulda beschäftigt sein.

Da das Thema aus Gleichbehandlungsgründen innerhalb von 14 Tagen vergeben wird, muss das vollständig ausgefüllte Formular "Themenvergabe Bachelor-/Masterarbeit" spätestens 14 Tage nach der Themenabsprache mit den Begutachtenden bzw. der Unterschrift des Betreuenden im Prüfungsamt Berufs- und Wirtschaftspädagogik eingereicht werden!

Weitere Informationen zu Abschlussarbeiten finden Sie im Moodleforum "Bachelorthesis/ Masterthesis" des IBB.

  • Sie können die Bachelorarbeit erst dann beginnen, wenn Sie mindestens 135 Credits absolviert haben. (Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen diese Credits in Ihrem Summenkonto im HISPOS erreicht sein.)
  • Sie können die Bachelorarbeit erst dann beginnen, wenn Sie das Betriebspraktikum von 48 Wochen absolviert haben (bzw. Ihnen die anerkannten Zeiten im Prüfungsverwaltungssystem eingetragen worden sind)!
  • Masterarbeiten können erst dann begonnen werden, wenn Sie mindestens 60 Credits absolviert haben und das Bachelorzeugnis vorliegt. (Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen diese Credits in Ihrem Summenkonto im HISPOS erreicht sein). Es dürfen zudem keine Zulassungsauflagen mehr offen sein.

Die Abgabe (digital und Printversion) erfolgt termingerecht im Prüfungsamt Berufs- und Wirtschaftspädagogik (Raum 3126 im K10) vorzugsweise während der Sprechzeiten des Prüfungsamtes. Die Arbeit kann auch in das Postfach des Prüfungsamtes im 3. OG des K10 im Flur rechts neben dem Raum 3126 eingeworfen oder an der zentralen Poststelle der Universität abgegeben werden. Beim Postversand oder der Abgabe in einer Packstation gilt der Poststempel bzw. der Sendungsnachweis als Abgabedatum.

  • Die Abgabe erfolgt in gedruckter und gebundener Form (geleimt, keine Spiralbindung) in dreifacher Ausfertigung sowie in elektronischer Form als PDF per E-Mail an das Sekretariat des Prüfungsamtes.
  • Geben Sie im gebundenen Teil der Arbeit eine Erklärung ab, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben und unterschreiben Sie diese im Original.
  • Legen Sie das Formular "Erklärung zum endgültigen Thema" bei, wenn sich Ihr Arbeitsthema (auch bei Untertiteln) seit der Anmeldung verändert hat.
  • Wenn der Termin des Masterkolloquiums bereits feststeht, können Sie diesen auch bereits bei der Abgabe der Masterarbeit mit dem Formular "Mitteilung Termin Masterkolloquium" bekanntgeben.