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Prof. Dr. Alexander Roßnagel wurde vom Innenausschuss des Deutschen Bundestages als Sachverständiger zur Öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde, BT-Drucksache 18/2848, am 01. Dezember 2014 als Sachverständiger eingeladen.