Situation der Gerichtsvollzieherausbildung in Deutschland und Gerichtsvollzieherausbildungsreform 2024/2025

Das wissenschaftliche Arbeitsprogramm der Forschungsstelle für Zwangsvollstreckungs- und Justizrecht umfasst Fragen der Forschung auf dem Gebiet des Gerichtsvollzieherwesens, dort insbesondere das Gerichtsvollzieherberufs- und Gerichtsvollzieherausbildungsrecht. Hierzu hat das erste Teilprojekt bereits zum 01.07.2024 begonnen, das sich der wichtigen Frage nach einer zeitgemäßen, d.h. hochschulmäßigen Reform der Gerichtsvollzieherausbildung widmet:

Angesichts einer fehlenden empirischen Bestandserfassung der aktuellen und künftigen Gerichtsvollzieherausbildung in allen 16 Bundesländern ist es zunächst wissenschaftlich geboten, einmal zunächst den Ist-Stand der Gerichtsvollzieherausbildung zu erheben und diese Erhebung auch auf die aktuellen Reformentwicklungen und -tendenzen in allen Bundesländern und im Bund zu erstrecken. Die Ergebnisse und deren wissenschaftliche sowie justizrechtspolitische Auswertung werden dann zu Beginn des Jahres 2025 in der DGVZ veröffentlicht werden.

In methodischer Hinsicht werden in der ersten Phase des Teilprojektes „Gerichtsvollzieherausbildungsreform“ zunächst die Daten anhand von drei Fragestellungen bei den Landesverbänden und dem Bundesverband des DGVB erhoben (Federführung und Ansprechperson für die Datenerhebung: Frau Angela Jäger, Projektassistenz der Forschungsstelle für Zwangsvollstreckungs- und Justizrecht, s.u.):

  1. Wie ist der aktuelle Stand in den jeweiligen Landesverbänden? Gibt es hier bereits konkrete Vorschläge?
  2. Gibt es Vorschläge aus der Rechtspolitik dazu, z.B. aus den Justizministerien, aus dem Landtag oder aus den Gerichtsvollzieher-Personal- bzw. Ausbildungsreferaten einzelner OLG?
  3. Wie ist der aktuelle Stand der Reform in Ihrem Bundesland? Gibt es innerhalb der jeweiligen Landesverbände und Landesjustizministerien evtl. bereits (gemeinsame) Arbeitsgruppen, Zeitpläne, Landtagsbeschlüsse o.ä.?

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