KULADIG
Kulturlandschaft digital
Objekte in der Nordstadt Kassel

Universität Kassel – Wintersemester 2005 / 2006





Bewertungskriterien in Bezug auf den Hauptfriedhof


  1. Das Alter: Als im Projekt festgelegte Altersgrenze gilt das Jahr 1877. Der erste Bauabschnitt des Hauptfriedhofes ist älter. Als Besonderheit ist hierbei zu beachten, daß die Grabmähler auch betrachtet werden, wenn sie im Zeitraum von 1843 bis 1943 angelegt wurden. Diese Entscheidung wurde getroffen, da auch noch im späteren Jahren Grabmähler angelegt wurden, die nach ihren Kultureigenschaften von Wert sind.

  1. Authentizität : Folgende Bestandteile wuden einbezogen:

- Hauptwegeführung

- Position der Grabmähler im Bezug auf Hauptwegeführung (Belegungsnetz)

- Aufbau der Grabmähler

- Der Friedhof als Stadtteilpark

  1. Erhaltungszustand: Prinzipiell ist zu bemerken, dass das gesamte Bild des genauerbetrachteten Teils nicht durch die Anlage eines neuen Grabes gestört wird, so lange die alten Belegungssystematik nicht gestört wird. Bei diesen Punkten ist zu beachten, dass der Pflegezustand eines Grabmahles nicht in Bezug mit Verwitterung oder Pflanzenwachstum gesetzt werden kann. Es fallen keine Beschädigungen durch Pflanzenwachtum oder Verwitterung der Grabsteine ins Gewicht, so lange der Zustand des Grabmahles in seiner Gesamtheit zu erkennen ist und nachvollzogen werden kann, wer dort bestattet wurde und wann dies geschah.

  1. Repräsentativität: Bei diesem Punkt wird untersucht, ob die Gestaltung des untersuchten Teils des Friedhofes repräsentativ für die Zeit des Baus ist.











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Übersicht über den Untersuchungsraum (67 KB)

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