AGU-Mappe Büro
Überblick
Eine gut funktionierende Arbeitsschutzorganisation ist unerlässlich, um die internen Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz zu regeln.
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Basisdokument im Arbeitsschutz und kann für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze in einfacher Weise mit der nachfolgenden Vorlage in Verbindung mit der AGU-Mappe erstellt werden.
- Gefährdungsbeurteilung für Büro und Bildschirmarbeitsplätze (deutsch)
- Risk Assessment for Office and Screen Workstations (englisch)
Das Arbeitsblatt Bildschirmarbeitsplatz ist Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und gibt in kurzer Form die Vorgaben und Empfehlungen wieder, wie Büroarbeitsplätze sicher und ergonomisch zu gestalten sind.
Das Angebot auf eine arbeitsmedizinische Vorsorge und eine Beratung zur Arbeitsplatzergonomie kann mit dem nachfolgendem Formular zur betriebsärztlichen Angebotsvorsorge erklärt werden.
Die Beschäftigten werden anhand der Betriebsanweisung über Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln sowie in der sachgereichten Entsorgung unterwiesen.
Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Die systematische Überprüfung von Leitern und Tritten lässt sich z.B. mit Hilfe einer Checkliste durchführen. Leitern mit Mängeln sind der weiteren Benutzung zu entziehen.
Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist im Büro oder unter büroähnlichen Bedingungen i.d.R. alle zwei Jahre durchzuführen.
Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ sind die Fachbereiche, Fachgebiete und Zentralen Einrichtungen verpflichtet, die elektrischen Betriebs- und Arbeitsmittel in ihrem Zuständigkeitsbereich einer regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Prüfpflichtig sind alle ortsfesten (i.d.R. alle 4 Jahre) und alle ortsveränderlichen elektrischen Geräte (i.d.R. alle 2 Jahre).
Für die Durchführung der Prüfungen wurde die Leistung ausgeschrieben und ein Rahmenvertrag mit der beauftragten Prüffirma abgeschlossen. Ansprechpartner innerhalb der Universität ist die Gruppe Arbeitssicherheit und Umweltschutz, Herr Bedi.
Zur finanziellen Entlastung der Fachbereiche, Fachgebiete und zentralen Einrichtungen werden die Prüfungen mit einem Zuschuss in Höhe von 80 % unterstützt. Welche Leistungen von den Prüfbereichen zu erbringen sind, können Sie dem beigefügten Informationsschreiben sowie dem Workflow entnehmen.
Maßnahmen zum Brandschutz werden in der Brandschutzordnung festgelegt. Die Einhaltung der Vorgaben ist notwendig, damit im Brandfall alle sicher das Gebäude verlassen können.
Erste-Hilfe Kästen müssen regelmäßige kontrolliert und auf Vollständigkeit geprüft werden. Es empfiehlt sich, diese Kontrollen mindestens im Jahresrhythmus durchzuführen.
Eine Unfallanzeige ist immer dann erforderlich, wenn ein Arbeits- oder Wegeunfall eine Behandlung durch den Durchgangsarzt, eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen zur Folge hat.
Der Notfall- und Alarmplan bietet einen schnellen Überblick über die wichtigsten Telefonnummern und Ansprechpartner im Notfall. Wir stellen Ihnen eine Vorlage zur weiteren Bearbeitung bereit.
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