Hans-Martin-Preis für innovative arbeitswissenschaftliche Arbeiten
Aufruf zur Einreichung von Arbeiten 2025
Die menschengerechte Gestaltung der Arbeit ist eines der führenden Themen einer modernen Gesellschaft.
Durch innovative arbeitswissenschaftliche Lösungen kann Arbeit so gestaltet werden, dass der Mensch bei den tiefgreifenden Veränderungen durch Globalisierung, Digitalisierung und Vernetzung der Arbeitsprozesse im Fokus der Arbeitsgestaltung bleibt.
Die Förderung wegweisender Innovationen arbeitswissenschaftlicher Arbeiten ist der Fokus des ‚Hans-Martin-Preises‘.
Der Preis wird für ausgewiesene arbeitswissenschaftliche Arbeiten vergeben, die zur Humanisierung des Arbeitslebens beitragen, hierüber die Arbeitswelt sicherer und produktiver gestalten und gleichzeitig sowohl das friedliche Miteinander als auch das umweltgerechte Verhalten einer Gesellschaft fördern.
Der Preis ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert.
Er stellt einen der führenden Preise zur Arbeitswissenschaft im deutschsprachigen Raum dar und dient der Anerkennung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Sinne eines interdisziplinären Verständnisses der Arbeitswissenschaft. Angesprochen werden alle Disziplinen der Arbeitswissenschaft (z. B. Psychologie, Ingenieurswissenschaften, Soziologie, Wirtschaftswissenschaften, Gesellschaftswissenschaften).
Der Beitrag der auszulobenden Leistung kann unterschiedlicher Natur sein.
Es kann sowohl eine realisierbare Idee oder ein Konzept für eine noch zu erbringende Leistung mit dem Ziel menschengerechter Arbeit sein, als auch eine erbrachte wissenschaftliche Leistung, die eine erfolgreiche Umsetzung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse für eine menschengerechte Gestaltung erwarten lässt.
Wissenschaftliche Arbeiten sollen einen aktuellen Bezug haben und nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Einreichungen werden erbeten entweder zu
- einer herausragenden wissenschaftlichen Arbeit (Habilitation, Promotion, Master-/Bachelor- oder andere Arbeit) über ein innovatives arbeitswissenschaftliches Thema
oder
- einem geplanten Forschungs- oder Entwicklungsprojekt in Form einer ca. 8-seitigen Skizze, das mit einem innovativen Ansatz die Verbesserung der Arbeitssituation anstrebt.
Vorschlagsberechtigt sind Professorinnen und Professoren von Universitäten und Fachhochschulen mit arbeitswissenschaftlichem Bezug.
Vorschläge können bis zum 30.06.2025 mit einer eingehenden Begründung (eine Seite) sowie einem Abstract der Projektidee oder einem Exemplar der Arbeit an unten genannte Anschrift oder per E-Mail eingereicht werden.