Organisation des Strahlenschutzes an der Universität Kassel
Die Präsidentin als Strahlenschutzverantwortlicher der Universität Kassel hat der Strahlenschutzbevollmächtigten die Aufgaben, die sich für ihn aus der Strahlenschutzgesetzgebung ergeben, und die für ihre Erfüllung notwendige Entscheidungsbefugnis in seinem innerbetrieblichen Entscheidungsbereich übergeben.
Alle den Strahlenschutz betreffende Belange müssen mit der Strahlenschutzbevollmächtigten der Universität Kassel abgesprochen werden.