EXIST-Gründungsstipendium

Das EXIST-Gründungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Unterstützung von Unternehmensgründungen aus Wissenschaftseinrichtungen in der Frühphase. Mit dem EXIST-Gründungsstipendium werden zukünftige GründerInnen bei der Umsetzung ihrer Geschäftsidee in einen Businessplan unterstützt. Die Beantragung eines EXIST-Stipendiums beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erfolgt über das Inkubator-Management.

Welche Voraussetzungen sollten gegeben sein, wenn Du Dich erfolgreich bewerben willst?

EXIST-Gründungsstipendium

Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben.


Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen


 

WissenschaftlerInnen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen/ Hochschulen


HochschulabsolventInnen und ehemalige wissenschaftliche MitarbeiterInnen (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)


Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben


Gründerteams bis max. 3 Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert.


Eines der bis zu 3 Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden oder der Abschluss eines Teammitglieds kann länger als 5 Jahre zurückliegen.


 

 

 

Gefördert werden Kosten des persönlichen Lebensunterhalts, Sachmittel und Coaching von EinzelgründerInnen und Gründerteams. Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.


Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts:

  • Promovierte GründerInnen 3.000 Euro/Monat
  • AbsolventInnen mit Hochschul-Abschluss 2.500 Euro/Monat
  • Studierende 1.000 Euro/Monat
  • Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind

Sachausgaben:

  • bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)

Coaching:

  • 5.000 Euro

Antragsteller für die Förderung ist die Hochschule.

Die potenziellen GründerInnen reichen bei der Hochschule ihre Geschäftsidee in Form eines Ideenpapiers ein. Es muss ein/e Mentor/in aus der Hochschule benannt werden, der/die die Betreuung übernimmt. Die Hochschule muss sich verpflichten, den GründerInnen einen Arbeitsplatz für ein Jahr zur Verfügung zu stellen. Die Einbettung in ein Gründungsnetzwerk muss durch die Hochschule nachgewiesen werden. Notwendig ist außerdem eine Beratung der GründerInnen durch eine Gründungsinitiative der jeweiligen Hochschule.


Antragsfristen:

Der Zeitpunkt das Antragstellung ist flexibel.


Start der Förderung:

3 Monate nach dem Bewerbungstermin.  Bitte nehmen Sie spätestens 6 Wochen vor Antragsfrist mit uns Kontakt auf.

Weitere Informationen: http://www.exist.de/exist-gruenderstipendium/index.php


 

Gabriele Hennemuth

Telefon: +49 561 804-1859

Sandra Wilhelm

Telefon: +49 561 804-7252