Willkommen auf der Homepage des ⠀Strahlenschutzes der Universität Kassel
Der Strahlenschutz koordiniert alle Aktivitäten der Universität Kassel die dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) unterliegen.
Die Zentrale Strahlenschutzanweisung der Universität Kassel enthält die betriebsinternen Strahlenschutzregelungen um an der Universität Kassel tätige Personen, Drittpersonen und die Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen.
Die Strahlenschutzanweisung untergliedert sich dabei in
- einen allgemeingültigen Teil A, der Anweisungen für alle exponierten Bediensteten und Gäste an der Universität Kassel enthält, inkl. der Anlagen zu den verantwortlichen
- tätigkeitsspezifische Strahlenschutzanweisungen für besondere Tätigkeiten (Teil B).
Wenden Sie sich vor Beginn einer Tätigkeit im Rahmen des StrlSchG und StrlSchV an die Strahlenschutzbevollmächtigte. Sollten Sie sich unsicher sein, oder haben Sie Fragen, wenden Sie sich bitte auch an die Strahlenschutzbevollmächtigte.