Betriebspraktikum (L1, L2, L3, L5)
- Als Praktikumsorte werden Dienstleistungs-, Weiterverarbeitungs-, Handels- und Produktionsbetriebe empfohlen.
- Die Dauer des Praktikums beträgt mindestens 8 Wochen. Dabei kann das Praktikum auch zweigeteilt werden und z.B. jeweils 4 Wochen an zwei unterschiedlichen Praktikumsorten durchgeführt werden.
- Die Prüfungsleistung besteht im Praktikumsbericht. Hinweise zum Erstellen des Praktikumsberichtes und zum Anerkennungsverfahren sind auf der Homepage der Hessischen Lehrkräfteakademie zu finden.
- Auch die Praktikumsbescheinigung ist dort spätestens bis zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung einzureichen.
- Folgende Tätigkeiten werden komplett als Betriebspraktikum anerkannt:
Wehrdienst, Zivildienst, bzw. Bundesfreiwilligendienst, ein FSJ oder FÖJ, ein Jahrespraktikum an der FOS, eine abgeschlossene berufliche Ausbildung - Eine dem Betriebspraktikum in Dauer und Art vergleichbare Tätigkeit (8 Wochen/Vollzeit/außerhalb des pädagogischen und (universitär) wissenschaftlichen Bereichs) führt zur vollen Anerkennung, wenn der Praktikumsbericht dazu erstellt wird.
Ansprechpartner bei der Prüfungsstelle Kassel der Hessischen Lehrkräfteakademie
Torsten Langrehr
Telefon: +49 561 8101-141
E-Mail: torsten.langrehr[at]kultus.hessen[dot]de
Timo Reubert
Telefon: +49 561 8101-127
E-Mail: Timo.Reubert[at]kultus.hessen[dot]de