Finanzielle Förderung von Service Learning

Wir freuen uns sehr, dass die Hochschulleitung beschlossen hat, Service Learning an der Universität Kassel seit dem 1. Januar 2021 dauerhaft zu fördern. Dank einer QSL-Förderung stehen zudem finanzielle Mittel bereit, die von den Fachbereichen für einzelne Service Learning-Seminare beantragt werden können.

Höhe und Art der Förderung

Lehrveranstaltungen können mit bis zu 1.500 Euro pro Semester gefördert werden. Die Mittel sollen den Mehraufwand, den Service Learning erzeugt, abfedern helfen. Sie können für Hilfskräfte und Lehrbeauftragte eingesetzt werden. Sachmittel sollten von den Kooperationseinrichtungen getragen werden, die vom "Service" der Studierenden profitieren.

Förderkriterien

Lehrveranstaltungen können nur gefördert werden, wenn sie eindeutig die drei Service Learning-Kriterien der Universität Kassel erfüllen:

1. Sie bieten eine Dienstleistung für eine öffentliche oder gemeinwohlorientierte Einrichtung (oder für Mensch und Umwelt direkt), die einem realen gesellschaftlichen Bedarf entspricht und einen konkreten gesellschaftlichen Mehrwert schafft.
2. Sie sind Bestandteil des universitären Curriculums, sind im Fachbereich/Institut angebunden, werden fachlich begleitet und bieten Studierenden Möglichkeit zur Reflexion.
3. Sie bieten Studierenden unmittelbaren Kontakt mit relevanten außeruniversitären Akteuren oder Betroffenen oder unmittelbares Erleben anderer sozialer Lagen.

Bitte lassen Sie sich dazu vor Antragstellung gern von der Koordinationsstelle für Service Learning beraten.

Außerdem sollten folgende Punkte zutreffen:

  • Das Engagement-Projekt wurde/wird in engem Dialog mit gemeinwohlorientierten oder öffentlichen Partnerorganisationen entwickelt und ausgewertet.
  • Die Umsetzung des Engagement-Projekts ist verpflichtender Bestandteil der Lehrveranstaltung, also nicht nur optional für einige der Studierenden, und umfasst in der Regel etwa 30 Stunden Engagement pro Student*in im Verlauf des Semesters.
  • Das Engagement-Projekt wirkt nicht nur punktuell, sondern nachhaltig, so z.B. durch die Übergabe der Projektergebnisse in die Hände von zivilgesellschaftlichen Organisationen oder öffentliche Einrichtungen.
  • Kooperationspartner*innen profitieren vom Engagement-Projekt und erhalten daher kein Honorar für Besuche in der Lehrveranstaltung.
  • Die Lehrveranstaltung umfasst mindestens vier Termine (besser mehr), um eine Vorbereitung, Begleitung und Abschlussreflexion zu gewährleisten. Blockseminare mit einem oder zwei Terminen sind für Service Learning nicht geeignet.
  • Die Lehrveranstaltung ist möglichst neu und innovativ.
  • Bevorzugt werden Anträge, in denen eine Teilfinanzierung durch Fachbereichs- oder Institutsmittel vorliegt.
  • Die Höhe der beantragten Mittel ist in Bezug auf den Aufwand des Engagement-Projekts realistisch kalkuliert.
  • Der/die Lehrende hat sich zu Service Learning beraten oder qualifzieren lassen.
  • Service Learning an/mit Schulen sollte mehr umfassen als dass Studierende für einige Stunden den regulären Unterricht übernehmen und sich ausprobieren.
  • Bei Service Learning im Sport und in der Kultur sollte auch ein sozialer Mehrwert vorliegen (Abbau von Benachteiligung, Integration, Inklusion, Bezug zu aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen).

Antragstellung

Erforderlich ist ein schriftlicher Antrag an die Koordinationsstelle für Service Learning. Bitte nutzen Sie das Antragsformular und halten Sie Ihren Antrag kurz (maximal drei bis vier Seiten).

Das jeweilige Dekanat muss dem Antrag zustimmen und unterzeichnen. Lehrende können maximal eine Lehrveranstaltung pro Semester gefördert bekommen.

Aufgrund der aktuellen Home-Office-Regelungen bevorzugen wir eine Einreichung sowohl per Post im Original als auch per E-Mail an katharina.leinius@uni-kassel.de.

Antragsfristen

- für das Wintersemester 2024/25:
10. September 2024
- für das Sommersemester 2025:
10. März 2025

Bewilligung

Die Koordinationsstelle für Service Learning steht allen Lehrenden und Modulbeauftragten bei der Planung ihres Antrags beratend und unterstützend zur Seite. Sie prüft die Anträge und bewertet sie anhand der o.g. Kriterien.

In Rücksprache mit der Koordinationsstelle für Service Learning spricht der Leiter von UniKasselTransfer dann eine Förderempfehlung aus; der Vizepräsident für Studium und Lehre entscheidet final über die Bewilligung.

Nach der Bewilligung

Seit dem Sommersemester 2022 gilt ein vereinfachtes Verfahren. Dabei müssen die Fachbereiche zunächst in finanzielle Vorleistung gehen. Das heißt, dass die Verträge (Hilfskraftverträge, Lehraufträge) in gewohnter Weise mit den Fachbereichen geschlossen werden und diese erstmal die Kosten übernehmen.

Nach Semesterende werden die verausgabten Kosten im Rahmen der bewilligten Fördermittel für Service Learning durch uns gutgeschrieben. Hierzu erhalten die Fachbereiche entsprechende Formulare, welche sie ausfüllen und an uns zurücksenden.

Im HIS-Vorlesungsverzeichnis muss erwähnt werden, dass es sich um eine von der Universität Kassel geförderte "Lehrveranstaltung mit Service Learning" handelt.

Bei etwaigen Veranstaltungen und Publikationen ist die Förderung durch UniKasselTransfer/Service Learning zu erwähnen bzw. durch Logo kenntlich zu machen.

Am Ende des Semesters beteiligen sich Studierende, Kooperationspartner*innen und Lehrende an einer Online-Evaluation/-Berichterstattung zu Service Learning. Dies dient der Qualitätssicherung und der Öffentlichkeitsarbeit.

Kontakt: 
UniKasselTransfer/Service Learning  |  Science Park Kassel  |  Universitätsplatz 12  |  34109 Kassel  | 
Svenja Quitsch  |  Telefon 0561 804  7469  |  service-learning@uni-kassel.de
Arbeitstage: Di, Do, Fr