Hausordung
1. Anerkennung der Hausordnung
a. Mit dem Betreten des UNIfit des Allgemeinen Hochschulsports (AHS) der Universität Kassel (nachfolgend UNIfit genannt) erkennt der Kunde die Hausordnung ausdrücklich an.
b. Eine Verletzung der Haus- und Benutzungsordnung kann den Ausschluss von der Nutzung des UNIfit zur Folge haben. Die Verpflichtung, die vereinbarten Beiträge zu zahlen, bleibt dabei bestehen.
2. Haftung
a. Der AHS übernimmt keine Haftung gegenüber den Mitgliedern und Besuchern des UNIfit für Diebstahl sowie Sach-, Personen- und Vermögensschäden egal welcher Art auf dem gesamten Gelände. Eine Haftung aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt.
b. Grundsätzlich geschieht jeder Aufenthalt und jede Handlung im UNIfit auf eigene Gefahr.
3. Umkleiden und Verwahrung von Bekleidung und Wertgegenständen
Bitte verwahren Sie Ihre Bekleidung und sonstige mitgebrachte Gegenstände ausschließlich in den dafür vorgesehenen Garderobenschließfächern. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder Kleidungsstücke wird grundsätzlich nicht übernommen.
4. Sauberkeit im UNIfit und in der Aueparkhalle
a. Wir bitten Sie, während des Trainings immer ein Handtuch mit sich zu führen, um damit die Auflageflächen an den Geräten abzudecken. Sollten Sie keines dabei haben, kann ein Handtuch gegen die Gebühr von 1,00 Euro entliehen werden.
b. Cardio - Geräte sind nach jedem Gebrauch zu desinfizieren.
c. Verlassen Sie die Trainingsfläche, Umkleideräume und Sanitäranlagen so, wie Sie diese auch vorfinden möchten.
5. Einweisung durch Fachpersonal
a. Eine Geräteeinweisung durch das Fachpersonal ist obligatorisch.
b. Vor Aufnahme des Trainings empfehlen wir zusätzliche eine eingehende Beratung und Einweisung durch unser Fachpersonal. Dies geschieht im eigenen Interesse des / der Trainierenden, um möglichen Fehlern und Verletzungen beim Trainingsablauf vorzubeugen. Diese kostet einmalig 20,00 Euro (START-Paket) und kann jederzeit durch das Paket "REFRESH" für 15,00 Euro erneuert werden.
6. Sportbekleidung
a. Das Trainieren ist ausschließlich in Sportbekleidung gestattet.
b. Der Trainingsbereich darf nur mit sauberen Sportschuhen, welche zuvor noch nicht auf der Straße getragen wurden, betreten werden. Das Training ohne Schuhwerk oder mit so genannten Flip Flops und Sandalen ist aus Sicherheits- und Hygienegründen nicht gestattet.
7. Bedienung technischer Geräte
Für die Bedienung aller technischen Einrichtungen, wie z. B. Musik- und TV-Anlagen, ist unser Personal zuständig.
8. Speisen und Getränke
a. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im Trainings- und Thekenbereich geduldet.
b. Auf der Trainingsfläche dürfen Getränke nur in unzerbrechlichen Behältern konsumiert werden.
9. Ein- und Auschecken
Das Betreten des UNIfit sowie die Nutzung unserer Geräte sind nur nach erfolgreichem Check-In am Tresen möglich. Dafür halten Sie bitte bei jedem Besuch Ihre UNIfit - Mitgliedskarte bereit. Sollte Ihre Mitgliedskarte gesperrt sein oder Sie die Karte nicht dabei haben, melden Sie sich bitte am Tresen und lassen sich durch unser Personal für den Tag einchecken.
10. Anweisungen der AHS-Mitarbeitenden und UNIfit -übungsleitenden
Alle Mitarbeitenden des AHS sowie die UNIfit-Übungsleitenden üben gegenüber den Mitgliedern und Besucher*innen die Rechte des Hausherrn aus. Die Anweisungen und Hinweise der Mitarbeitenden und Übungsleitenden sowie an der Trainingsfläche angebrachte schriftliche Hinweise sind unbedingt zu beachten.