Prüfung nicht bestanden? Antrag auf Wiederholung
Der Termin zur Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist: Mittwoch, 02.04.2025 in der Zeit von 9:00-14:00 Uhr. Die Teilnahme an der Prüfung sollte zum nächstmöglichen, vom Sprachenzentrum festgelegten Termin erfolgen. Im Rahmen von UNIcert®-Stufenabschlussprüfungen darf nicht mehr als ein Semester zwischen Kurs- und Stufenabschluss liegen.
Bitte beachten Sie:
1. Grundsätzlich haben nur folgende Personengruppen die Möglichkeit zum Wiederholen einer Prüfung:
- Studierende der Universität Kassel, die sich die erworbenen Credits im Fachstudium an der Universität Kassel anrechnen lassen können,
- Studierende der Universität Kassel, bei denen der Nachweis der entsprechenden Zielsprache für den Studienabschluss oder als Zulassungsbescheid festgestellter Auflage vorgegeben ist,
- internationale Austauschstudierende der Universität Kassel, die sich die Credits über das Learning Agreement anrechnen lassen können.
2. Nur für UNIcert®-Stufenabschlussprüfungen besteht eine Ausnahme (UNIcert® I, 4. Teil, Deutsch UNIcert® II, Englisch UNIcert® II, 3. Teil, UNIcert® III). Hier können von allen Personengruppen Anträge auf einen Wiederholungstermin gestellt werden. Allerdings wird für alle Selbstzahler:innen (auch Mitarbeitende und Externe) eine Prüfungsgebühr von 30 € (bzw. 79 € Externe) fällig.
Fristen:
Frist Antragstellung: Zweiter Mittwoch im März für das Wintersemesterund letzter Mittwoch im August für das Sommersemester, jeweils 12:00 Uhr.
Frist Anmeldung: Dritter Mittwoch im März für das Wintersemester und erster Mittwoch im September für das Sommersemester, jeweils 12:00 Uhr.
Wo stelle ich den Antrag?
Den Antrag finden Sie unter Quicklinks. Wenn das Sprachenzentrum Ihren Antrag zustimmt, erhalten Sie einen Anmeldecode für die Prüfung.
Gut zu wissen: Auch wenn Sie die Prüfung nicht bestanden haben, können Sie bei ausreichender Anwesenheit im Kurs (mindestens 60%) eine Teilnahmebescheinigung (ohne Note und ohne Credits) beantragen: sz[at]uni-kassel[dot]de.