Antrag auf Rücktritt von der Prüfung / Nachschreiben (Resit)
Hinweis: Ein Antrag muss unverzüglich gestellt werden, sobald der Hindernisgrund bekannt ist. In diesem Sinne verspätet gestellte Anträge werden nicht akzeptiert.
Konnte der Antrag aus triftigen Gründen nicht fristgemäß erfolgen, ist der Grund dafür mit geeigneten Unterlagen zu belegen.
Anträge nach dem zweiten Mittwoch im März für das Wintersemester und nach dem letzten Mittwoch im August für das Sommersemester werden in keinem Fall akzeptiert.
Wir prüfen Ihren Antrag
Im Fall der Bewilligung erhalten Sie per Email einen Anmeldecode für den nächstmöglichen Prüfungstermin. Sie müssen sich mit diesem Code umgehend und innerhalb der Frist zur Prüfung anmelden. Die Frist endet am dritten Mittwoch im März für das Wintersemester und am ersten Mittwoch im September für das Sommersemester, jeweils 12:00 Uhr.
Die Anmeldung zum Nachschreiben finden Sie unter „Resit“ im Kursangebot unter der jeweiligen Sprache.
Im Fall der Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie per Email Bescheid.
Bei Rückfragen können Sie sich wenden an: sz[at]uni-kassel[dot]de
Datenschutz
Für die Kontaktaufnahme werden in diesem Formular die Daten aus der Eingabemaske an uns übermittelt. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgt im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung für die Kontaktaufnahme keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die genannten Zwecke verwendet. Mit der Angabe von Namen und E-Mail-Adressen willigen Sie freiwillig in die Speicherung und Nutzung dieser Daten im Rahmen der Bearbeitung Ihres Anliegens ein. Diese Einwilligung kann jederzeit mittels einer entsprechenden Nachricht an uns widerrufen werden.
Siehe auch: https://www.uni-kassel.de/uni/datenschutz