Antrag auf Rücktritt von der Prüfung / Nachschreiben (Resit)

Hinweis: Ein Antrag muss unverzüglich gestellt werden, sobald der Hindernisgrund bekannt ist. In diesem Sinne verspätet gestellte Anträge werden nicht akzeptiert.

Konnte der Antrag aus triftigen Gründen nicht fristgemäß erfolgen, ist der Grund dafür mit geeigneten Unterlagen zu belegen.

Anträge nach dem zweiten Mittwoch im März für das Wintersemester und nach dem letzten Mittwoch im August für das Sommersemester werden in keinem Fall akzeptiert.

Formular - Rück­tritt von der Prü­fung / Nach­schrei­ben (Re­sit)
Ich stelle hiermit einen Antrag auf einen Nachschreibetermin für Kurs:
Bitte beachten Sie:

1. Grundsätzlich haben nur folgende Personengruppen die Möglichkeit zum Nachschreiben einer Prüfung:

• Studierende der Universität Kassel, die sich die erworbenen ECTS im Fachstudium an der Universität Kassel anrechnen lassen können,
• Studierende der Universität Kassel, bei denen der Nachweis der entsprechenden Zielsprache für den Studienabschluss oder als Zulassungsbescheid festgestellter Auflage vorgegeben ist,
• internationale Austauschstudierende der Universität Kassel, die sich die ECTS über das Learning Agreement anrechnen lassen können.

2. Nur für UNIcert®-Stufenabschlussprüfungen besteht eine Ausnahme (UNIcert® I, 4. Teil, Deutsch UNIcert® II, Englisch UNIcert® II, 3. Teil, UNIcert® III). Hier können von allen Personengruppen Anträge auf Nachschreibetermine gestellt werden. Allerdings wird für alle Selbstzahler:innen (auch Mitarbeitende und Externe) eine Prüfungsgebühr von 30 € (bzw. 72 € Externe) fällig.

Akzeptierte Gründe für die Bewilligung eines Antrags auf einen Nachschreibetermin sind nach § 15 der Allgemeinen Bestimmungen für Fachprüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master an der Universität Kassel:
• Krankheit, Unfall, Erkrankung oder Tod eines nahen Familienangehörigen u. Ä. (bitte Belege beifügen)

Keine triftigen Gründe im Sinne der o.g. Ordnung sind beispielsweise eine unerwartet hohe zeitliche Belastung, Familienfeiern, berufliche Verpflichtungen, kurzfristig angetretene Praktika oder Überforderung u. Ä.

Wir prüfen Ihren Antrag

Im Fall der Bewilligung erhalten Sie per Email einen Anmeldecode für den nächstmöglichen Prüfungstermin. Sie müssen sich mit diesem Code umgehend und innerhalb der Frist zur Prüfung anmelden. Die Frist endet am dritten Mittwoch im März für das Wintersemester und am ersten Mittwoch im September für das Sommersemester, jeweils 12:00 Uhr. 

Die Anmeldung zum Nachschreiben finden Sie unter „Resit“ im Kursangebot unter der jeweiligen Sprache. 

Im Fall der Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie per Email Bescheid.

Bei Rückfragen können Sie sich wenden an: sz[at]uni-kassel[dot]de


Datenschutz

Für die Kontaktaufnahme werden in diesem Formular die Daten aus der Eingabemaske an uns übermittelt. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgt im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung für die Kontaktaufnahme keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die genannten Zwecke verwendet. Mit der Angabe von Namen und E-Mail-Adressen willigen Sie freiwillig in die Speicherung und Nutzung dieser Daten im Rahmen der Bearbeitung Ihres Anliegens ein. Diese Einwilligung kann jederzeit mittels einer entsprechenden Nachricht an uns widerrufen werden.
Siehe auch: https://www.uni-kassel.de/uni/datenschutz