Schulische Begleitung (Mentor:innen)
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen bezüglich des Praxissemesters und zum Themenbereich "Mentoring" zusammengetragen:
Ihre Aufgaben liegen hauptsächlich im Bereich der schulischen Betreuung der Studierenden. Während diese das Berufsfeld der Schule und der Lehrertätigkeit erkunden und erste Schritte beim Vollziehen des Rollenwechsels von der Perspektive des Studierenden in die des Praktikanten bzw. der Praktikantin gehen.
Dabei ist generell wichtig, dass...
- die Studierenden aktiv am Unterrichtsgeschehen teilnehmen und nach Möglichkeit an Kolleg:innen zur Hospitation vermittelt werden.
- Sie die Studierenden besonders bei der Vorbereitung ihres ersten Unterrichtsversuches unterstützen und ihnen danach möglichst weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen. Stellen Sie dabei nach Möglichkeit Informationen über die Lerngruppen zur Verfügung (Sozialverhalten, Unterrichtsgegenstände, Lernstand etc.).
- Sie den Studierenden den schulischen Alltag näherbringen und sie in wesentliche Aspekte des Schullebens einbinden - stellen Sie dabei auch Besonderheiten Ihrer Schule vor.
Damit dies möglich wird, sollen Mentor:innen einen engen Kontakt zu den universitären Begleiter:innen pflegen. Darunter fallen terminliche Absprachen zum Fortgang des Praxissemsters nach der Blockphase, Gespräche zu der fachlichen Entwicklung der Studierenden, Austausch über deren Lernsituation und über passende Formen der Begleitung im Praxissemester.
Mentor:innen im Bereich L1 hospitieren die ersten zwei Unterrichtsbesuche und leiten die tabellarische Unterrichtsplanung sowie die Texte zum angestrebten Kompetenzerwerb an die universitären Begleiter:innen weiter.
Beachten Sie unbedingt die ausführliche Handreichung zum Praxissemester L1.
Mentor:innen im Bereich L2 geben den Studierenden Hilfestellung für eigene Unterrichtsversuche und unterstützen diese bei der Erstellung von Unterrichtsentwürfen. Die Hospitationen werden durch die Universität übernommen.
Beachten Sie unbedingt die ausführliche Handreichung zum Praxissemester L2.
Zwischen den zwei Unterrichtspraktischen Phasen liegt das Zwischengespräch. Es dient dazu den bisherigen Verlauf reflektierend zu betrachten und neue Impulse für die Langphase festzusetzen. Idealerweise treffen sich dazu alle drei Parteien (Studierende, Schule & Uni). Als Orientierung steht eine Vorlage für das Gespräch zur Verfügung (s. u.).
Blockphase (100 h) Vier Wochen mit einer Anwesenheit der Studierenden von ca. 100 Zeitstunden in der Schule (ganzwöchige Anwesenheitspflicht!). Liegt in der vorlesungsfreien Zeit. | |||
Zwischengespräch Dieses Gespräch findet nach der Block- und vor der Langphase statt. Es dient der Planung der weiteren Schwerpunkte in der Langphase. Als Leitfaden steht dazu eine Vorlage zur Verfügung. | |||
Langphase (150 h) Elf - zwölf Wochen mit einer Anwesenheit der Studierenden von ca. 150 Zeitstunden in der Schule. Liegt im Semester und beginnt in der Regel immer nach den Herbstferien (WiSe) oder nach den Osterferien (SoSe). |
Zum Abschluss erstellen Sie als Mentor:in diesen Beitrag in Form einer onlinevermittelten fragebogenbasierten oder einer ausformulierten Einschätzung, die auch mit den Studierenden besprochen wird. Dieser Beitrag dient in erster Linie dazu, den Studierenden das erfolgreiche Absolvieren des Praxissemesters zu bestätigen. Er enthält eine Einschätzung zur Eignung der Studierenden für den Lehrer:innenberuf unter Berücksichtigung des aktuellen Standes und thematisiert auch die gegenwärtige Ausbildung der fachpraktischen und (fach-)didaktischen Kompetenzen. Der Würdigungsbeitrag wird auch an die universitären Begleiter:innen weitergeleitet.
Seit dem Sommersemester 2022 ist das Projekt Praxis³ im Einsatz. Dafür wurde das bisherige Format des Würdigungsbeitrages überarbeitet, weiterentwickelt und mit bereits bekannten Elementen aus BASIS und dem ePortfolio bzw. Praktikumsbericht verknüpft. Alle Informationen erhalten Sie hier.
Die letzte Woche des Praktikums ist zur direkten Einschätzung und Beurteilung der Studierenden vorgesehen. Beiderseitiges Feedback und ein beratendes Gespräch für die Zeit nach dem Praxissemester sollen hier Platz finden.
- Für die Strukturierung des beratenden Gespräches steht ein Leitfaden für das Auswertungsgespräch zur Verfügung.
Für die Vergütung des Praxissemesters ist das Kultusministerium (HKM) zuständig. Wenn Sie als Mentor:in Studierende im Praxissemester betreut haben, haben Sie Anspruch auf eine monatliche Vergütung in Höhe von 78,99 Euro für maximal 6 Monate pro Durchgang. Die Vergütung erfolgt hierbei unabhängig von der Anzahl der betreuten Studierenden.
Auszahlung
Die Vergütung erfolgt direkt als steuerpflichtige Gehaltszulage über Ihre Bezügestelle, ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Stattdessen leitet das Referat für Schulpraktische Studien die Liste an das HKM weiter.
Eine Auszahlung durch die Bezügestelle erfolgt erfahrungsgemäß im August/September (Wintersemester) bzw. Januar (Sommersemester).
Bedauerlicherweise wird die Gehaltszulage anteilig ausgezahlt, d.h. Teilzeitbeschäftigte erhalten nicht den vollen Betrag. Als Ausgleich hierzu wurde vom HKM versprochen, dass die Gehaltszulage dafür immer für 6 Monate ausbezahlt wird, obwohl Mentoren in der Regel nur 5 Monate (Wintersemester von September bis Januar bzw. Sommersemester Februar bis Juni) im Praxissemester mitarbeiten.
Für die Weiterleitung aller notwendigen Informationen an das HKM benötigen wir unbedingt die Personalnummern aller Mentor:Innen. Wir bitten Sie daher, uns zu Beginn Ihrer Mentor:innenenschaft, diese per Email zukommen zu lassen.
Info für Mentor:Innen an Schulen unter privater Trägerschaft:
Da die Auszahlung hier nicht direkt durch die Bezügestelle stattfinden kann, übernimmt die Universität Kassel diese. Hierfür benötigen wir unbedingt Ihre Kontoverbindung, welche Sie uns gerne per Email schicken können.