Das Praxissemester wird im zweiten Studienjahr (3. oder 4. Semester) absolviert. Mit 30 Credits hat das Modul Praxissemester den Umfang eines normalen Semesters, indem Sie am regulären Schulbetrieb teilnehmen.
Beachten Sie, dass die Anmeldung nur einmal im Jahr im Februar stattfindet (letztmalig im Februar 2024). Wenn Sie das Praxissemester nach der alten MPO nach diesem Zeitpunkt absolvieren möchten, melden Sie sich unter refsps@uni-kassel.de.
Das Praxissemester gliedert sich grundsätzlich in eine Block- und eine Langphase. Zusätzlich besuchen Sie drei flankierende Lehrveranstaltungen der Universität mit einem Umfang von insgesamt 8 SWS (zwei davon in den Fächern mit je 2 SWS und eine im Kernstudium mit 4 SWS).
Universitärer Teil | |||
Flankierende Lehrveranstaltungen (insg. 8 SWS) → Flankierende Lehrveranstaltung im 1. Unterrichtsfach (2 SWS) → Flankierende Lehrveranstaltung im 2. Unterrichtsfach (2 SWS) → Flankierende Lehrveranstaltung im Kernstudium (4 SWS) Anmeldung selbstständig über eCampus. | |||
Begleitseminar (insg. 4 SWS, teilweise geblockt) → Vorbereitung → Begleitung → Nachbereitung Zuteilung erfolgt durch das Referat für Schulpraktische Studien auf der Basis Ihrer Präferenzangaben bei der Anmeldung und organisatorischen Kriterien. |
Schulpraktischer Teil | |||
Blockphase (100 h) Vier Wochen mit einer Anwesenheit von ca. 100 Zeitstunden in der Schule (ganzwöchige Anwesenheitspflicht!). Liegt in der vorlesungsfreien Zeit. | |||
Langphase (150 h) Elf - zwölf Wochen mit einer Anwesenheit von ca. 150 Zeitstunden in der Schule. Liegt im Semester und beginnt in der Regel immer nach den Herbstferien (WiSe) oder nach den Osterferien (SoSe). |
Es ist vorgesehen, dass Sie Ihr Praxissemester im zweiten Studienjahr (3. oder 4. Semester) absolvieren. Die Anmeldung dafür erfolgt bereits in Ihrem ersten Studienjahr vom 01.02. - 28.02 und ist verpflichtend. Sie gilt für beide Durchgänge, Sie können aber eine Präferenz angeben, ob Sie Ihr Praktikum im Winter (3. Semester) oder im Sommer (4. Semester) durchlaufen möchten.
Die Anmeldung erfolgt über eCampus ("Meine Funktionen")! Wir möchten zudem alle L2 Studierenden darauf hinweisen, dass es derzeit keine Praxissemester Gruppe im Fach Arbeitslehre geben wird. Sie werden hier automatisch das Praxissemester in Ihrem Zweitfach absolvieren müssen.
Auch wenn wir uns sehr bemühen, Ihren Wünschen zu entsprechen, muss die endgültige Entscheidung aus organisatorischen Gründen beim Referat für Schulpraktische Studien verbleiben. Wie Sie eingeteilt wurden, erfahren Sie mit der Veröffentlichung der Zuteilungen per Mail spätestens bis Mitte Juli (Wintersemester) bzw. bis Mitte Januar (Sommersemester). Bis zu diesem Zeitpunkt planen Sie bitte keinen Urlaub! Sollten Sie an den Vorbereitungsseminaren nicht teilnehmen können, hat dies in der Regel einen Fehlversuch zur Folge!
Tätigkeiten in der Schule sind im Rahmen des Praxissemester grundsätzlich unbezahlt. Es kann keine bezahlte Tätigkeit (z. B. Übernahme von Vertretungsstunden in der Praktikumsschule) innerhalb des Praxissemesters durch Sie erfolgen.
Es ist darüber hinaus auch nicht möglich, derartige Tätigkeiten als Praxissemester anzuerkennen. Eine Anerkennung ist allerdings im Rahmen der zweiten Ausbildungsphase, dem Vorbereitungsdienst ("Referendariat"), möglich.
Hessisches Lehrerbildungsgesetz / Verordnung zur Umsetzung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes
Modulprüfungsordnung Kernstudium
Praktikumsordnung der Universität Kassel