Weiterbildendes Studienprogramm Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (WBSP)
Dieser Kurs vermittelt in drei Modulen wesentliche Elemente für einen erfolgreichen fremdsprachlichen Deutschunterricht.
Modul 1 Grundlagenmodul: Lehren und Lernen von DaFZ
Lern- und Erwerbsprozesse von Fremd- und Zweitsprachen Methoden des DaFZ-Unterrichts
Modul 2 Vertiefungsmodul: Didaktik und Methodik des DaFZ-Unterrichts
Vertiefung im Bereich Deutsch als Fremd- und Zweitsprache bezüglich Planungsgrundlagen, Lehr- und Lernverfahren, Grammatik, Wortschatz, sprachlicher Fertigkeiten, Einsatz von Medien sowie interkultureller Aspekten.
Modul 3 Praxismodul: Unterrichtspraktikum
Aufbau und Sequenzierung von Unterricht, elementare Unterrichtsprinzipien eines lerner- und handlungsorientierten Unterrichts. Grundlage: Hospitation im Unterricht, Beobachtung gezielt ausgewählter Aspekte von Unterricht und deren kritische Reflexion, Prinzipien und Anwendung der Aktionsforschung, Durchführung eigener Unterrichtsversuche sowie Anfertigung eines Berichts über das Unterrichtspraktikum.
Modulhandbuch
Das Weiterbildende Studienprogramm Deutsch als Fremd- und Zweitsprache kann zum Wintersemester aufgenommen werden. Die Bewerbungsfrist ist der 15. September.
Eckdaten zum Kurs
- Personen mit Hochschulabschlüssen in Germanistik bzw. Deutsch
- Personen mit einem Abschluss in einer Neuphilologie oder in einem anderen sprachbezogenen Fach
- Bewerber*innen mit anderen Studienfächern können mit Auflagen zugelassen werden, wenn sie Lehrerfahrung im Bereich Deutsch als Fremd- und/oder Zweitsprache im Umfang von mindestens 500 Unterrichtsstunden nachweisen können
- Nachweis über gute deutsche Sprachkenntnisse (TestDaF Stufe 4, DSH 2 oder eine gleichwertige Prüfung – Bildungsinländer*innen und Muttersprachler*innen sind hiervon ausgenommen)
Eine Bewerbung wie in den Regularien § 2 vorgesehen, wird von allen Interessent*innen eingereicht. Bewerbungen müssen bis zum 15. September vorliegen, um im folgenden Wintersemester an Lehrveranstaltungen teilnehmen zu können.
In Präsenz: 12 Monate
Verlängerungen der Kursdauer sind in begründeten Fällen und auf Antrag möglich.
Der Kurs schließt mit einem Weiterbildungszertifikat der Universität Kassel ab.
Nach der zum 01.09.2015 erfolgten Änderung im Zulassungsverfahren für Integrationskurslehrkräfte können alle Akademiker*innen mit einem DaFZ-(Hochschul)Zertifikat eine Zulassung als Integrationskurslehrkraft erhalten.
Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannten Lehrgänge finden Sie unter http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/Lehrkraefte/liste-einschlaegig-anerk-hochschulzertifikate.pdf?__blob=publicationFile. Alle diese Lehrgänge gelten als Äquivalenz sowohl zur verkürzten als auch zur unverkürzten Zusatzqualifizierung und stellen somit eine Alternative dazu dar.
Die Gebühren betragen 1.800,00 Euro. Der Betrag kann vor Beginn des Programms insgesamt oder nach Vereinbarung in zwei Raten bezahlt werden, die jeweils zu Semesterbeginn fällig sind. Teilnehmer*innen erhalten von der Universität Kassel eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung. Sollten die Ratenzahlungen seitens des Teilnehmers nicht erfolgen, kann das Studienprogramm nicht fortgesetzt werden.
Für die Teilnahme an Lehrgängen zum Erwerb eines so genannten einschlägig anerkannten DaF/DaZ-Hochschulzertifikates kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit Mai 2016 die Teilnahmekosten für derartige Lehrgänge analog zur Zusatzqualifizierung unter bestimmten Umständen erstatten. Nähere Informationen zu den Erstattungsmodalitäten finden Sie unter https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Lehrkraefte/630-201-antrag-rueckerstattung-kosten-zusatzqualifizierung-daz-pdf.html.
Die Bewerbung für die Teilnahme erfolgt nach einem Beratungsgespräch postalisch oder persönlich an das Fachgebiet Deutsch als Fremd- und Zweitsprache.
- Motivationsschreiben
- Anmeldeformular (zum Ausdrucken im Downloadbereich)
- Kopie des Hochschulzugangszeugnisses
- beglaubigte Kopie des Studienabschlusszeugnisses
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Nachweis über gute deutsche Sprachkenntnisse (TestDaF Stufe 4, DSH 2 oder eine gleichwertige Prüfung – Bildungsinländer*innen und Muttersprachler*innen sind hiervon ausgenommen)
- soweit vorhanden: Nachweise über Lehrerfahrungen in DaF oder DaZ.
Der erfolgreiche Abschluss des Weiterbildenden Studienprogramms DaFZ berechtigt Lehramtsabsolvent:innen und Lehrer:innen im Schuldienst des Landes Hessen eine Erweiterungsprüfung zwecks Erwerb der Lehrbefähigung für das Unterrichtsfach DaFZ zu beantragen.
Bewerber:innen mit einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen können nach Abschluss des WBSP DaFZ der Universität Kassel unabhängig von ihren Fächern der Ersten Staatsprüfung für eine Erweiterungsprüfung im Fach DaFZ zugelassen werden.
Bewerber:innen mit einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien können nach Abschluss des WBSP DaFZ der Universität Kassel nur dann für eine Erweiterungsprüfung zugelassen werden, sofern eines ihrer Fächer in der Ersten Staatsprüfung Deutsch oder eine moderne Fremdsprache ist.
Die Erweiterungsprüfung wird zentral durch die Hessische Lehrkräfteakademie organisiert. Die Kandidat:innen können sich zu den regulären Prüfungsterminen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Prüfungsstelle Kassel anmelden:
Die Prüfung wird im Fachgebiet DaFZ an der Universität Kassel abgelegt. Prüfungsberechtigt sind Lehrende des Fachgebiets, die von der Hessischen Lehrkräfteakademie nach den §§ 18 Abs. 1, 3 und 4, 19 des HLbG zu Prüfer:innen in Ersten Staatsprüfungen für das Unterrichtsfach DaFZ für die Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen, Gymnasien ernannt wurden.
Infomaterial zum Ausdrucken im Downloadbereich
Studienberatung
Dr. Dagmara Meyer-Warneke (LfbA: Deutsch als Fremd- und Zweitsprache)
- Telefon
- +49 561 804-7140
- dwarneke[at]uni-kassel[dot]de
- Website
- Dagmara Meyer-Warneke