Profil

Zum Kerninhalt des Fachgebietes gehören fachliche Aspekte der Sicherung und Entwicklung von Natur, Freiraum und Landschaft.

Landschaftsentwicklung

„Landschaftsentwicklung“ umfasst dabei die verschiedenen Arbeitsschritte der Analyse und Bewertung, der Ziel- und Maßnahmenentwicklung sowie der strategischen und konzeptionellen Steuerung. Wesentliche Inhalte sind dabei Teil des Aufgaben¬feldes „Naturschutz und Landschaftspflege“, wobei hier ein breites Naturschutz¬verständnis vertreten wird, bei dem neben Themen wie etwa der Biodiversitätssicherung auch das natürliche und kulturelle Erbe im Land-schaftskontext, die Freiraumentwicklung oder das Erleben und Wahrnehmen von Natur als wichtige Bestandteile begriffen werden. Betrachtet werden Räume auf unterschiedlichsten Maßstabs¬ebenen und gleichermaßen im urbanen, suburbanen oder im ländlich-peripheren Kontext. Dabei spielen auch übergeordnete Entwicklungen und Phänomene, wie etwa die europäische Agrarpolitik oder der globale Klimawandel, eine wichtige Rolle

Umwelt- und Planungsrecht

Der Begriff „Umwelt- und Planungsrecht“ macht deutlich, welche Kernkompetenz im Bereich „Recht“ vertreten wird, nämlich vor allem das raumbezogene Umweltrecht (mit einem besonderen Schwer¬punkt im Naturschutzrecht) und das Planungsrecht (Raumordnungsrecht und Bauleit-planungsrecht, ergänzend auch Infrastrukturplanungsrecht), hinzu kommen das Bauordnungsrecht sowie ausgewählte Aspekte aus weiteren einschlägigen Rechtsbereichen (z. B. Denkmalschutzrecht). Dem Entwicklungs- und Planungsgedanken folgend werden das Umwelt-, Bau- und Planungsrecht ins-besondere als Steuerungswissenschaft im Sinne der „Neuen Verwaltungsrechtswissenschaft“ bzw. in der Verknüpfung zur Policy-Forschung im Sinne der Politikwissenschaft verstanden. Dies schließt die Politikberatung auf den verschiedensten Entscheidungs-, Planungs- und Gesetzgebungsebenen ein.