VerKonWa

Verfassungskonforme Umsetzung von elektronischen Wahlen

Elektronische Wahlgeräte wurden von 1999 bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2009 in Deutschland für parlamentarische Wahlen eingesetzt, um eine zeitaufwendige und fehleranfällige, manuelle Stimmauszählung zu vermeiden.

Bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag im Jahre 2005 machten rund zwei Millionen Wähler von der Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe Gebrauch. Am 3. März 2009 erklärte das Bundesverfassungsgericht die hierbei eingesetzten Wahlgeräte der Firma Nedap und die Bundeswahlgeräteverordnung mangels Sicherstellung einer dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl entsprechenden Kontrolle für verfassungswidrig. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl aus Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Absatz 1 und 2 GG gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen. Die Möglichkeit einer zuverlässigen Richtigkeitskontrolle war im Rahmen der Bundestagswahl nicht gegeben, da weder die Wähler, noch die Wahlvorstände überprüfen konnten, ob die abgegebenen Stimmen unverfälscht von den Wahlgeräten erfasst und bei der Stimmauszählung berücksichtigt worden sind. Das Bundesverfassungsgericht betonte jedoch, dass der Einsatz elektronischer Wahlgeräte nicht grundsätzlich ausgeschlossen sei und legte die Anforderungen an die Gewährleistung der Öffentlichkeit der Wahl dar: Die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung müssen vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.

In dem Projekt VerKonWa wird in enger Kooperation zwischen Juristen und Informatikern untersucht, wie verfassungskonforme elektronische Wahlen und verfassungskonforme Verifizierungsverfahren realisierbar sind. Das erste Ziel besteht darin, aus einer Analyse der im Grundgesetz verankerten Wahlrechtsgrundsätze einen Formulierungsvorschlag für eine Wahlgeräteverordnung abzuleiten, welche die Anforderungen an elektronische Wahlgeräte bei parlamentarischen Wahlen festlegt. Darüber hinaus soll ein Konzept zur Evaluierung und Zertifizierung der IT-Sicherheit von elektronischen Wahlgeräten entwickelt werden, um die Konformitätsprüfung eines Wahlgeräts mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu ermöglichen. Das dritte Ziel ist die prototypische Realisierung eines Wahlgeräts zur Wahlberechtigungsprüfung, Stimmabgabe und Ergebnisermittlung, das die Anforderungen aus dem Verordnungsentwurf erfüllt und einer Evaluation aus dem vorgeschlagenen Konzept standhält. Das Projekt konzentriert sich auf Wahlgeräte, die im Wahllokal zum Einsatz kommen. Dabei werden zunächst Wahlgeräte zur reinen Stimmabgabe und/oder Ergebnisberechnung betrachtet (sog. einfache Wahlgeräte) und anschließend Wahlgeräte, die zusätzlich eine elektronische Wähleridentifikation mit elektronischem Personalausweis realisieren (sog. verteilte Wahlgeräte).

Projektinfos

Finanzierung:
Deutsche Forschungsgemeinschaft – DFG

Laufzeit:
Januar 2011 bis Dezemeber 2013

Projektverantwortlicher:
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Ansprechpartner:
Maria Henning