Anerkennung der Leistungen
Für Ihren Studienfortschritt ist es von Vorteil, wenn Sie (zumindest einen Teil der) im Ausland erbrachten Leistungen an der Universität Kassel anerkennen lassen. Der Fachbereich unterstützt Sie ausdrücklich in Ihren Bemühungen, einen Teil des Studiums an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren, durch eine wohlwollende Anrechnungspraxis ohne Scheuklappen.
Die Entscheidung über die Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen obliegt dem Prüfungsausschuss des Studiengangs, den Sie hier in Kassel studieren. Es ist empfehlenswert, sich bereits vorab bei dem zuständigen Prüfungsausschuss zu informieren, inwieweit im Ausland erbrachte Leistungen angerechnet werden.
Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen
Studiengang | Information zur Anerkennung |
---|---|
Wirtschaftswissenschaften (BA/MA) | |
Wirtschaftsingenieurswesen (BA/MA) | Merkblatt |
Wirtschaftsrecht (BA/MA) | Merkblatt |
Berufs-/Wirtschaftspädagogik (BA/MA) | Merkblatt |
Economic Behaviour and Governance (MS) | |
Business Studies (MS) | |
Nachhaltiges Wirtschaften (MS) | Merkblatt |
Wirtschaft, Psychologie und Management (MS) | Merkblatt |
Sonstige Masterstudiengänge | Vorsitzende(r) des Prüfungsausschusses |
Hinweis: Für Studierende anderer FB (02 und 05) gelten die gleichen Regelungen und das gleiche Verfahren bei der Anerkennung auswärtiger Leistungen wie bei Studierenden des FB 07! |
Formulare
- Antrag auf Anerkennung der Leistungen (Wirtschaftswissenschaften)
- Antrag auf Anerkennung der Leistungen (Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsrecht)
siehe Prüfungsamt - Notenumrechnungstabelle