Promotionsbüro FB10
Die Promotionsgeschäftsstelle am Holländischen Platz ist zwar die zentrale Anlaufstelle für alle formalen Verfahrensfragen rund um Ihre Promotion, der FB10 bietet Ihnen bei einigen Verfahrensschritten kürzere Wege für unseren Standort an:
Ablauf des Promotionshauptverfahrens im Fachbereich Mathematik und Naturwissenschaften
schlägt der/die Betreuer/in der Arbeit dem Promotionsausschussvorsitzenden zwei Gutachter und zwei weitere Kommissionsmitglieder vor: stefan.buhmann@uni-kassel.de (cc. an e.klass@uni-kassel.de)
Wenn unsere Rückmeldung vorliegt, reichen Sie folgende Unterlagen im Promotionsbüro Standort HPS, Raum 1198 ein, Bürozeit täglich 9 bis 15 Uhr:
- 6 gebundene Exemplare der Dissertation; A4; keine Ringbindung; in jedem Exemplar eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung laut §5 Abs. 5 AB PromO
- 2 Datenträger (CD-ROM oder USB-Stick) mit einer digitalen Version (.doc und pdf.) der Dissertation
- Ausgefüllter Antrag auf Eröffnung des Promotionshauptverfahrens
- Evtl. Adresse von auswärtigen Gutachtern, an welche die Dissertation versendet werden soll
Die Gutachter haben 10 Wochen Zeit ein Gutachten zu erstellen.
Die Gutachten sind zusammen mit der Dissertationsschrift für 14 Kalendertage einsehbar. Als Kandidat/in erhalten Sie die Gutachten und die Auslagefrist per E-Mail.
Nach dem Ablauf der Auslagefrist wird die Arbeit vom Promotionsausschussvorsitzenden angenommen. Als Kandidat/in erhalten Sie darüber ein Schreiben.
Erst nach der Annahme können Sie den Disputationstermin mit den Kommissionsmitgliedern vereinbaren und uns (stefan.buhmann@uni-kassel.de und per cc. an e.klass@uni-kassel.de) mindestens 10 Tage (besser 2 Wochen) vorher das Datum, die Uhrzeit und den Raum nennen, damit der/die Dekan/in fristgerecht mit einer Woche Vorlauf einladen kann.
Unmittelbar nach der Disputation bekommen Sie eine vorläufige Promotionsbescheinigung ausgehändigt.
Gleichzeitig besprechen Sie mit dem/der Betreuer/in den Bedarf an Korrekturen in der Dissertation und das Erfordernis von jeweils einer deutschen und englischen Zusammenfassung der Dissertation im Umfang von höchstens einer Seite Text. Dazu hat Ihr/e Betreuer/in auch ein Abfrageblatt in den Unterlagen zur Disputation.
- Der/ Die Betreuer/in bestätigt etwaige Korrekturen in der Dissertation und die Korrektheit der Zusammenfassungen. Wenn diese Informationen und Dokumente bei uns (stefan.buhmann@uni-kassel.de und per cc. an e.klass@uni-kassel.de) vorliegen, erhalten Sie die Druckerlaubnis.
- Mit der Druckerlaubnis wenden Sie sich an die Universitätsbibliothek (diss@bibliothek.uni-kassel.de) mit der Sie sich über die Möglichkeiten (entsprechend PO § 16 (3) a-e) zur Veröffentlichung der Dissertation abstimmen.
Wenn alles erledigt ist, erhalten sie die Urkunde von der Promotionsgeschäftsstelle am Standort Holländischer Platz.