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Werkstatt für Dialogische Planung |
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Eine Konsensuskonferenz dient dazu, ein kontroverses Thema von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung z.B. Fragen der Gentechnik, Endlagerung radioaktiver Abfälle, ausserhalb von Fachkreisen in der Laienöffentlichkeit zu diskutieren. Das Verfahren hat Elemente der moderierten Verhandlung, der öffentlichen Expertenanhörung und der Laienbeteiligung, wie sie von Dienel (ËPlanungszelle) entwickelt und inzwischen vielfach erfolgreich angewandt wurde. Konsensuskonferenzen werden inzwischen in zahlreichen Ländern durchgeführt. Vorreiter ist Dänemark. Der Dänische Rat für Technikfolgenabschätzung entwickelte die Methode Mitte der 80er Jahre als Beteiligungsverfahren für die allgemeine Öffentlichkeit.
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BürgerInnen werden in der Regel nach dem Zufallsprinzip aus den Einwohnermelderegistern der Städte und Gemeinden ausgewählt. Es wird ein möglichst repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung angestrebt. Die ausgewählten Personen bilden eine 1525 TeilnehmerInnen umfassende Bürgergruppe. Die Gruppe arbeitet sich an zwei Wochenenden in die Thematik ein und legt Fragen fest, die von selbst ausgewählten Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung beantwortet werden sollen. Die öffentliche Anhörung ist der Kern der Konsensuskonferenz. Sie wird von einem Moderator/einer Moderatorin geleitet. Nach der öffentlichen Anhörung formuliert die Bürgergruppe unterstützt von der Moderation ein Bürgervotum. Dieses enthält sowohl Gemeinsamkeiten als auch abweichende Voten, sofern vorhanden.
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Die erste in Deutschland bundesweit durchgeführte Konsensuskonferenz zum Thema Gendiagnostik erforderte ein Jahr Vorbereitung. Der Aufwand des Moderators betrug 28 Arbeitstage. Die Gesamtkosten betrugen ca. 27.000 DM zusätzlich Eigenleistung des veranstaltenden Museums von geschätzten 100.000 DM.
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Interessierte BürgerInnen aus allen Teilen der Gesellschaft. Die TeilnehmerInnen werden nach sozio-demographischen Kriterien und dem Zufallsprinzip ausgewählt. Die Personen sind ehrenamtlich tätig. Angestrebt wird eine Gleichverteilung von Frauen und Männern, unterschiedlichen Altersgruppen und Erfahrungen. Ein berufliches Eigeninteresse an der Fragestellung ist ein Ausschlusskriterium.
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Die TeilnehmerInnen der Konsensuskonferenz fassen ihre Meinungen in einem Bürgervotum zusammen. Das Bürgervotum wird wissenschaftlichen Institutionen, politischen Entscheidungsträgern als Entscheidungshilfe sowie der Öffentlichkeit vorgelegt. Es enthält Bewertungen, Empfehlungen und Vorschläge, die einen beratenden Charakter haben. Da die Konsensuskonferenz in der Öffentlichkeit stattfindet und durch die Medien und das Internet begleitet wird, erhält das Thema der Konsensuskonferenz eine grosse Öffentlichkeit. Die TeilnehmerInnen an der Konferenz wirken als Meinungs-Multiplikatoren in bezug auf das Thema. Alle wichtigen Aspekte einer Konsensuskonferenz einschließlich des Bürgervotums sind im Internet nachlesbar.
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1994 Konsensuskonferenz zur Pflanzenbiotechnologie in Grossbritannien (Info: Joss, Simon, Stuttgart, 2000)
1999 Konsensuskonferenz zum Umgang mit radioaktiven Abfällen in Grossbritannien
2000/2001 Konsensuskonferenz zum Streitfall Gendiagnostik in Deutschland (Info: www.sellnow.de oder www.buergerkonferenz.de)
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Zur angegebenen Literatur finden Sie in der Bibliothek jeweils eine kurze Beschreibung
Joss, Simon: Die Konsensuskonferenz in Theorie und Anwendung. Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg, Stuttgart, 2000.
Sellnow, Reinhard (2002): Erste deutsche "Konsensus-Konferenz" zum Thema: "Streitfall Gendiagnostik". In: Stiftung Mitarbeit (Hrsg.) (2002), Rundbrief Bürgerbeteiligung I/2002, Bonn, S. 1018.
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