Bewirtschaftungspläne WRRL
Gewässerzustand 2010, Bewirtschaftungspläne und Maßnahmeprogramme zur Wasserrahmenrichtlinie sowie Handlungserfordernisse des Bundes
Zielsetzung
Mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) kam es zu einer Neuausrichtung der Gewässerpolitik in Europa und Deutschland. Das zentrale Ziel der WRRL besteht darin, bis zum Jahr 2015 für alle europäischen Oberflächengewässer sowie das Grundwasser einen "guten Zustand" zu erreichen (Artikel 4 WRRL). Die Mitgliedstaaten waren dazu verpflichtet, einen Bewirtschaftungsplan für jede Flussgebietseinheit aufzustellen (Artikel 13 WRRL). In Deutschland sind hierfür nach WHG die Bundesländer zuständig. Die Arbeiten zur Aufstellung der Bewirtschaftungspläne mit den Maßnahmenprogrammen wurden Ende 2009 abgeschlossen. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehen aufgrund des föderalen Systems und heterogener Datengrundlagen deutliche Unterschiede in der Vorgehensweise bei den einzelnen Umsetzungsschritten der WRRL. Die unterschiedlichen Methoden und Kriterien, die in den Ländern angesetzt werden, haben Konsequenzen auf verschiedene Arbeitsschritte bei der Umsetzung der WRRL (Monitoring, Maßnahmenprogramme). Bei der Bestandsaufnahme der Belastungen 2004 zeigte sich, dass hinsichtlich Vorgehensweise und Berichterstattung mehr Einheitlichkeit zwischen den Ländern nötig ist. Mangelnde Kohärenz und Transparenz waren Gründe für eine Kritik der europäischen Kommission an den deutschen Berichten. Mit diesem Vorhaben sollten daher rechtzeitig mögliche Inkohärenzen und Defizite bei der Bewirtschaftungsplanaufstellung festgestellt werden, um diese noch vor Abschluss der Arbeiten bis Ende 2009 korrigieren zu können. Hierzu wurden die vorliegenden Entwürfe der Bewirtschaftungspläne hinsichtlich Erfüllung der Anforderungen aus der WRRL geprüft und Unterschiede in der Herangehensweise herausgearbeitet. Im Anschluss daran wurden im Dezember 2009 für die 10 Flussgebieteinheiten in Deutschland Bewirtschaftungspläne (mit Zustandserfassung) und Maßnahmenprogramme für die Periode 2010 - 2015 vorgelegt (Berichtstermin an die EU-Kommission war der 22.3.2010). Diese wurden im Rahmen des Projektes zur Information der Öffentlichkeit zusammengefasst und als BMU Broschüre veröffentlicht. Schließlich sind noch der (gesetzgeberische) Handlungsbedarf des Bundes und Empfehlungen für eine Harmonisierung kommender Planungen abzuleiten.
Auftraggeber
Umweltbundesamt
Projektlaufzeit
April 2009 − November 2010
Projektleitung
Dietrich Borchardt
Projektbeteiligte
Sandra Richter
Jeanette Völker