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Die sozialen Menschenrechte, wie das Recht auf Arbeit, auf Bildung, auf Gesundheit und soziale Sicherheit, bilden den Forschungsgegenstand des Promotionskollegs. Behandelt werden Fragen der Genese und Umsetzung sozialer Menschenrechte, der Begründung und Vermittlung, Internationalisierung und Universalisierung.
Es geht darum, sowohl den eigenständigen Stellenwert sozialer Menschenrechte gegenüber den bürgerlichen und politischen Menschenrechten als auch die Interdependenzen zu verdeutlichen. Soziale Menschenrechte werden von Globalisierung, Privatisierung und Global Governance, von Umsetzungen in nationales Recht, von ökonomischen, sozialstrukturellen und sozialkulturellen Entwicklungen, von Aktivitäten internationaler Organisationen und Nichtregierungsorganisationen in spezifischer Weise tangiert.
Zudem besteht Forschungsbedarf hinsichtlich der unterschiedlichen Dimensionen sozialer Menschenrechte. Hier ist etwa der Vielschichtigkeit sozialer Menschenrechte und deren politischen, rechtlichen und normativen Implikationen, den gesellschaftlichen und kulturellen Voraussetzungen und Folgen wie auch gruppenspezifischen Besonderheiten nachzugehen.
Insgesamt gilt es, die Offenheit und Gestaltungsbedürftigkeit sozialer Menschenrechte im Kontext aktueller Entwicklungen herauszuarbeiten und mit weiterführenden Forschungen zu verbinden.
Von zentraler Bedeutung ist die interdisziplinäre Ausrichtung des Kollegs, welches die Rechtswissenschaft, die Politikwissenschaft, die Philosophie, die Soziologie und die Ökonomie einbezieht.
Das Promotionskolleg Soziale Menschenrechte setzt mit der Empfehlung der Konferenz Hessischer Universitätspräsidien zu kooperativen Promotionen von 2014 ein junges Instrument der Zusammenarbeit von Hochschulen und Universitäten in der Betreuung von Promotionen in Hessen in die Praxis um.