Forschungsthemen

Forschungsprojekt im Überblick

Das Forschungsprojekt im Überblick

Das interdisziplinäre Forschungsprojekt untersucht die Sozialgerichtsbarkeit als Arena für die Austragung sozialer Konflikte aus verschiedenen Blickwinkeln.

Drei Arbeiten konzentrieren sich auf das vorgerichtliche Geschehen in sozialrechtlichen Streitigkeiten und den Zugang zum Recht: Katharina Weyrich untersucht die vorgerichtliche, nichtanwaltliche und behördenunabhängige Beratung. Sozialrechtliche außergerichtliche Schiedsstellen werden von Michael Beyerlein erforscht. Solveig Sternjakob stellt in ihrer Dissertation die Frage nach der Einführung von überindividuellen (verbandlichen) Verfahrensrechten in das sozialgerichtliche Verfahren.

Zwei weitere Vorhaben befassen sich mit den Abläufen innerhalb der sozialgerichtlichen Arena: Die Dissertation von Simon Roesen befasst sich mit der sozialrechtlichen Rechtsprechung zum zulassungsüberschreitenden Einsatz von Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung (sog. Off-Label-Use). Die Rechtsprechung der Sozialgerichte ist auch der Ansatzpunkt der Arbeit von Katie Baldschun, die untersucht, wie bestimmte Begriffe das Sozialrecht prägen und im Streit darüber Konflikte ausgetragen werden.

Sarah Schulz verfolgt ihr Habilitationsprojekt zur sozialen Herkunft und Entscheidungspraxis von Sozialrichter:innen. Ihre Forschungsinteressen liegen in den Bereichen Recht und Politik, der juristischen Zeitgeschichte, wehrhaften Demokratie und Kontinuitäten nationalsozialistischen Rechtsdenkens sowie in der Entwicklung von politikwissenschaftlichen Zugängen zu Rechtstexten.

Einen Beitrag zur Erforschung der Rolle der Sozialgerichtsbarkeit im Sozialstaat leistet Alice Dillbahner. Sie untersucht normative Prägungen in der Gestaltung von Rechtsschutzverfahren in sozialen Sicherungssystemen am Beispiel der Administrative Justice in Großbritannien.

Dem Rechtsschutz in Verfahren der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit widmet sich Jan Trienekens, der in seiner Dissertation einen vertieften Blick auf den Nutzen sowie die technischen Einsatzmöglichkeiten von gerichtlichen Videokonferenzen wirft.