Arbeitsmedizinische Vorsorge
Überblick
Unabhängig davon, ob Sie in den letzten Jahren eine arbeitsmedizinische Vorsorge in Anspruch genommen haben, möchten wir Sie auf die Möglichkeit der Angebotsvorsorge hinweisen und Ihnen diese anbieten! Wenn Sie dieses Angebot annehmen wollen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Abteilung Personal und Organisation.
1. Ansprechpersonen der Universität Kassel
2. Betriebsärztin an der Universität Kassel
3. Vorsorgetermine im Arbeitsmedizinischen Zentrum Kassel
Die Gespräche mit der Betriebsärztin unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Aus diesem Grund bitten wir, bei der Terminabsprache von einer inhaltlichen Nennung der Gesprächs-/Untersuchungsgründe abzusehen.
4. Ablauf der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Bei der Einstellung oder bei einer (wesentlichen) Änderung der Tätigkeiten muss die Notwendigkeit oder das Angebot an Arbeitsmedizinischer Vorsorge ermittelt werden. Hierzu stellen wir je nach Tätigkeitbereich verschiedene Unterlagen zur Verfügung.
Mit Hilfe des Beurteilungsbogens für arbeitsmedizinische Vorsorge können die Arbeitsbedingungen und somit die notwendigen Untersuchungen ermittelt werden. Der Beurteilungsbogen ist vom Vorgesetzten gemeinsam mit der/dem Bediensteten auszufüllen und mit dem Einstellungsantrag, bzw. bei Änderung der Tätigkeiten an die Personalabteilung zu senden.
Naturwissenschaftlich/Technische Bereiche:
- Beurteilungsbogen für arbeitsmedizinische Vorsorge
- Bei Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen: Anlage 9: Musterformblatt Strahlenexposition
Geisteswissenschaftlich/Verwaltung:
Von dort erhält die/der Bedienstete zeitnah eine Einladung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie die erforderlichen Kontaktdaten. Sobald die Einladung vorliegt, kann ein Termin mit der Betriebsärztin / dem Betriebsarzt im Arbeitsmedizinischen Zentrum des medical airport service in Kassel vereinbart werden. Bringen Sie den Beurteilungsbogen, so weit möglich ausgefüllt, zur arbeitsmedizinischen Beratung mit.
Sobald der Bedarf an Arbeitsmedizinischer Vorsorge geklärt ist und Abteilung Personal und Organisation der Untersuchungsbedarf gemeldet wurde, kann ein Termin mit im Arbeitsmedizinischen Zentrum des medical airport service in Kassel vereinbart werden.
Die/der Beschäftigte soll der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt zum Vorsorgetermin Informationen zur Tätigkeitkeit vorlegen. Das können sein:
- Beurteilungsbogen für Arbeitsmedizinische Vorsorge
- die Gefährdungsbeurteilung oder falls noch nicht vorhanden,
- eine detaillierte Beschreibung der Tätigkeit im Sinne einer Tätigkeitsaufnahme im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung*
*Arbeitsbereiche z.B. Büro, Labor, Werkstatt und Tätigkeiten z.B. Dateneingabe, Fahrzeugführen, Umgang mit Gefahrstoffen (Art, Menge, Häufigkeit), Maschinen, Schweißen etc.
Kann der vereinbarte Termin nicht wahrgenommen werden, muss dieser mindestens drei Arbeitstage vorher schriftlich per E-Mail beim Arbeitsmedizinischen Zentrum abgesagt werden (Kopie an arb.vorsorge[at]uni-kassel[dot]de).
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden der/dem Bediensteten in Rechnung gestellt.
Seit der Novellierung der ArbMedVV im Oktober 2013 werden im Anschluss an eine Vorsorge drei Bescheinigungen ausgestellt:
- Teilnahmebescheinigung: diese geht direkt an die Personalabteilung der Universität und bestätigt die Teilnahme mit Vorsorgeart, Datum und empfohlenem Folgetermin ohne Untersuchungsergebnis
- Persönliche Bescheinigung: diese geht direkt an die/den Bedienstete/n oder in einem verschlossenem Umschlag an die Personalabteilung, die den verschlossenen Umschlag per Haupost an die/den Bediensteten weiterleitet. Sie enthält zu allen durchgeführten Vorsorgearten eine ärztliche Beurteilung ("vertraulich - persönlich")
- Zur Vorlage beim Arbeitgeber: Diese Bescheinigung geht direkt an die/den Bediensteten oder in einem verschlossenen Umschlag per Hauspost an die Personalabteilung, die den verschlossenen Umschlag per Hauspost an die/den Bedienstene/n weiterleitet. Sie enthält lediglich ein Ergebnis zu Eignungsuntersuchungen. Wunsch-, Angebots- und Pflichtvorsorgen werden mit "Teilgenommen" bescheinigt. Aus dieser Neuerung ergibt sich die Konsequenz, dass die Bediensteten diese Bescheinigung insbesondere bei Pflicht- aber auch bei Angebotsvorsorge selbstständig an den Arbeitgeber, in diesem Fall die Personalabteilung weitergeben müssen.
Nach Rücklauf der Teilnahmebescheinigung wird der/die Bedienstete in die arbeitsmedizinische Vorsorgekartei aufgenommen, bzw. diese wird aktualisiert. Hier wird der festgelegte Vorsorgeanlass und der nächste Vorsorgetermin (i.d.R. 2 Jahre) eingetragen.
Auf Basis der Ergebnisse der ärztlichen Bescheinigung erhält der/die Bedienstete turnusgemäß (i.d.R. alle 2 Jahre) eine Aufforderung zur Arbeitsmedizischen Vorsorge durch Abteilung Personal und Organisation.
Die Terminvereinbarung erfolgt direkt zwischen der/dem Beschäftigten und dem Arbeitsmedizinischen Zentrum.
Die Universität Kassel ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Vorsorgekartei zu führen. Die Vorsorgekartei enthält lediglich die Angaben, in welchem Monat/Jahr und aus welchen Anlässen eine arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat und wieder stattfinden muss. Untersuchungsergebnisse werden der Universität Kassel nicht bekannt gegeben und somit auch nicht gespeichert!
Mit Hilfe der Vorsorgekartei erfolgt über die Abteilung Personal und Organisation die Einladung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge. Die Beschäftigten werden angeschrieben und an Ihren nächsten Vorsorgetermin erinnert. Sollten Sie eine Einladung erhalten haben, ist die Kostenübernahme gegenüber dem Arbeitsmedizinischen Zentrum bereits erfolgt.
Die ggf. erforderliche Anpassung der Gesundheitskartei nach der betriebsärztlichen Vorsorge (Untersuchungsgrundsätze, Untersuchungstermine) erfolgt durch Abteilung Personal und Organisation auf Basis der Teilnahmebescheinigungen (siehe 4.).
Mehrmals im Jahr bietet die Betriebsärztin auch offene Sprechstunden im Rahmen von "vor-Ort"-Terminen an verschiedenen Universitätsstandorten an. Hier können Sie sich - ohne vorherige Terminvereinbarung - ganz praktisch vor Ort arbeitsmedizinisch beraten lassen. Frau Bertolo antwortet auf Ihre ganz spezifischen Fragen oder berät Sie auch allgemein, beispielsweise zu den Themen Hautschutz, Mutterschutz, Umgang mit Gefahrstoffen, Ergonomie am Arbeitsplatz, Impfschutz bei Dienstreisen ins Ausland oder auch zur Bildschirmarbeitsplatzbrille. Informationen hierzu finden Sie unter "Termine".
Wünschen Sie eine arbeitsmedizinische Beratung direkt am Arbeitsplatz wenden Sie sich bitte an die Gruppe Arbeitssicherheit und Umweltschutz (VC).
Arbeitsmedizinische Vorsorge - Ablauf und Formulare
5. Auslandsdienstreisen
6. Mutterschutz - Anzeige einer Schwangerschaft
Sofern die Möglichkeit gesundheitlicher Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz der Schwangeren besteht, ist die Bedienstete von der/dem Vorgesetzten bis zum Abschluss der Gefährdungsbeurteilung mit anderen Tätigkeiten zu betrauen, bei denen keine schwangerschaftsrelevanten Gesundheitsgefährdungen bestehen!
Mutterschutz - Ablauf und Formulare
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