Erste Hilfe

Erste Hilfe-Organisation

Informationen zur Erste Hilfe-Ausbildung, Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen, Ruhe-/Liegeräume und eine Checkliste/Bestellformular für Erste Hilfe Material.

Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet werden.

Zur Dokumentation kann die DGUV Information 204-021 "Meldeblock" früher Verbandbuch oder auch der Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen verwendet werden. Es ist auch möglich die Dokumentation unter geeigneten Bedingungen elektronisch vorzunehmen. In jedem Fall müssen die Aufzeichnungen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1)

Gleichgültig, wer die Aufzeichnungen vornimmt, in jedem Fall handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Bei der Dokumentation handelt es sich um personenbezogene Daten. Die Datenschutzgrundverordnung bzw. das Bundesdatenschutzgesetz sind zu beachten.

Für jeden Mitarbeiter im Betrieb ist die Dokumentation der Ersten-Hilfe-Leistungen deshalb wichtig, weil sie als Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls verwendet werden kann.

(Quelle: DGUV, Fachbereich Erste Hilfe)

Grundsätzlich gilt:


Jeder hat im Rahmen seiner Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten!


Die Beschäftigten können die angebotenen Möglichkeiten zum Erlernen der Ersten Hilfe kostenfrei wahrnehmen.


Erste Hilfe Aus- und Fortbildung

Ein Ersthelfer ist ein ausgebildeter Laie, der in einer Notsituation oder bei einem Unfall als Erster am Ort des Geschehens lebensrettende Notfallmaßnahmen einleiten kann. Die Universität bietet Erst-Hilfe-Grundkurse und Erste-Hilfe-Fortbildungskurse (Auffrischungskurse) als Inhouse Schulungen an.

Erste Hilfe Kurse in englischer Sprache sind in Vorbereitung.

1. Die Anmeldung für eine Erste Hilfe Aus- und Fortbildung erfolgt über das Weiterbildungsprogramm. Hier finden Sie Termine, Kursbeschreibung und Anmeldeformular. Informationen zu den Ausbildungsterminen finden Sie auch unter "Termine".

2. Die Grundausbildung und auch die Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten (UE) und werden eintägig durchgeführt.

3. Im Rahmen der Erste Hilfe-Kurse wird auch die Anwendung der an der Universität vorhandenen Defibrillatoren geübt.

Sie können eine Erste Hilfe Grundausbildung oder eine Fortbildung auch direkt beim ASB oder an einer anderen berechtigten Stelle durchführen. Die Anmeldung hierfür erfolgt ausschließlich über:

Erste-Hilfe-Material

ACHTUNG DIN 13157 und 13169 haben sich geändert. Bitte überprüfen Sie Ihre Erste-Hilfe-Kästen!


Zum Erste-Hilfe-Material gehören Pflaster, Verbandstoffe und sonstiges Hilfsmaterial, wie z.B. Schere. Die Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A4.3 regelt, wie viel Erste-Hilfe-Kästen in Betrieben zur Verfügung stehen müssen.


Bereiche mit geringem Gefahrenrisiko sollen mit einem Verbandkasten, Bereichen mit hohem Gefahrenpotential und viel Personal mit zwei kleine Verbandkästen bereithalten.


Die Verbandkästen sollen örtlich so verteilt angebracht werden, damit der Erste-Hilfe-Kasten von allen schnell zu erreichen ist. Die Aufbewahrungsorte sollten deutlich gekennzeichnet sein (weißes Kreuz auf grünem, rechteckigem Feld). Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit helfen bei der Ermittlung der Anzahl der notwendigen Erste-Hilfe-Kästen.


Die Fachvorgesetzten sind für die ordnungsgemäße Ausstattung mit Erste-Hilfe-Material verantwortlich. Im Allgemeinen erklären sich die Ersthelfer für die Überprüfung und Befüllung der Verbandkästen bereit.


Erste-Hilfe-Material hat zum Teil ein Verfallsdatum. Es ist laut Medizinproduktegesetz unter Androhung eines Bußgelds verboten, dies Material nach Ablauf des Verfalldatums weiter zu benutzen.


Erste-Hilfe-Material ohne Verfalldatum muss erst bei Verschmutzung oder Beschädigung ausgetauscht werden und ist sehr lange verwendbar. Erfahrungsgemäß gilt dies aber nicht für Pflaster. Vor allem Pflaster in PKW-Verbandkästen sollte jährlich ersetzt werden.


Ru­he- und Lie­ge­räu­me / Ers­te-Hil­fe-Sta­tio­nen

Die „Ruhe- und Liegeräume / Erste-Hilfe-Stationen“ an der Universität Kassel sind in erster Linie dafür konzipiert, Personen mit besonderen Schutzbedürfnissen die Möglichkeit zum Ausruhen zu bieten. Zu diesem Personenkreis zählen beispielsweise Schwangere und stillende Mütter, Menschen mit Behinderungen wie z. B. Rollstuhlfahrer. Diabetiker können sich hierher zum Messen des Blutzuckerspiegels und Insulin-Spritzen zurückziehen.

Aku­te, grö­ße­re Ver­let­zun­gen und Un­fäl­le 
... sollen stets vor Ort über die in den Gebäuden vorhandenen Erste-Hilfe-Kästen und das hauseigene Ersthelfernetz versorgt werden. In solchen Fällen ist unbedingt der Rettungsdienst per Notrufnummer 112 zu rufen. Verletzte sollen nicht von der Ersthelferin / vom Ersthelfer ins Krankenhaus gefahren werden. Diese und weitere Informationen finden Sie auch in den Nutzungshinweisen.

Wo befinden sich die Ruhe- und Liegeräume / Erste-Hilfe-Stationen?

Universitäts-StandortStraße / GebäudeRaum
Heinrich-Plett-StraßeAVZ IR 0115
KunsthochschuleHörsaaltraktR -1618
Witzenhausen, Nordbhfstr.ehemaliges SchulgebäudeR -1105
Wilhelmshöher AlleeEmilienstr. 41R 0606
 Pfannkuchstr. 1R 0340
DamaschkestrasseSporthalleR 052
Murhardsche BibliothekBrüder-Grimm-Platz 4a (EG Südturm)R 0230
Holländischer PlatzHenschelstr. 4 (Info-Point)R 0105
 Diagonale 10 (Uni-Bibliothek, EG)R 0443
 Kurt-Wolters-Str. 3 (Ing-Wiss. I)R 0215
 Kurt-Wolters-Str. 5 (Geisteswiss.)R 0002
 Mönchebergstr. 5 (Ing.-Wiss. III)R 0613
 Moritzstr. 2 (LEO)R 1090
 Moritzstr. 18 (Campus Center)R 0118
 Universitätsplatz 9 (ASL)R -1116
 Mönchebergstr. 19 (K36)R 0500
Hochschul-BezügestelleRudolf-Schwander-Str. 12R 4120

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