Unfallanzeigen
Eine Unfallanzeige ist immer dann erforderlich, wenn ein Arbeits- oder Wegeunfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen zur Folge hat.
Bei geringfügigen Verletzungen, sog. Bagatelleverletzungen reicht ein Eintrag in das Verbandbuch aus. Der Eintrag gilt als Nachweis der arbeitsbedingten Verletzung und als erste Unfallmeldung. Dort sind alle relevanten Angaben enthalten, so dass auch später eine evtl. notwendig werdende Unfallanzeige korrekt ausgefüllt werden kann.
Bei allen darüber hinausgehenden Arbeits- oder Wegeunfällen ist zuerst ein Durchgangsarzt aufzusuchen.
Dieses Thema im AGUM
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