Accident Reports
An accident report is always required if an accident at work or on the way to work results in an inability to work for more than 3 calendar days.
Bei geringfügigen Verletzungen, sog. Bagatelleverletzungen reicht ein Eintrag in das Verbandbuch aus. Der Eintrag gilt als Nachweis der arbeitsbedingten Verletzung und als erste Unfallmeldung. Dort sind alle relevanten Angaben enthalten, so dass auch später eine evtl. notwendig werdende Unfallanzeige korrekt ausgefüllt werden kann.
Bei allen darüber hinausgehenden Arbeits- oder Wegeunfällen ist zuerst ein Durchgangsarzt aufzusuchen.
This topic in AGUM
Go-Link dieser Seite: www.uni-kassel.de/go/unfallanzeige