Was tun bei Diskriminierung?

- Nehmen Sie die eigenen Gefühle und Erfahrungen der Grenzverletzungen ernst.
- Verschweigen Sie den Vorfall nicht, sondern besprechen Sie sich mit einer Person Ihres Vertrauens.
- Nehmen Sie die Diskriminierung nicht hin, sondern weisen Sie die Diskriminierung bestimmt und unmittelbar zurück. Frühzeitig zu handeln erhöht die Chance , dass die Diskriminierung aufhört
- Notieren Sie den Vorfall mit Datum, Namen, Ort und möglichen Zeug*innen. Nutzen Sie hierfür gerne die Vorlage des Gedächtnisprotokolls.
- Lassen Sie sich beraten und nutzen Sie Unterstützungs- und Beschwerdemöglichkeiten.
- Informieren Sie über die Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und sexualisierter Gewalt an der Universität Kassel.
- Machen Sie deutlich, dass Sie diskriminierendes Verhalten nicht tolerieren.
- Nehmen Sie jeden Hinweis ernst.
- Informieren Sie die betroffene Person über verfügbare Unterstützungsangebote und machen Sie deutlich, dass Sie unter Umständen einer Handlungspflicht unterliegen und in diesem Fall zu weiteren Maßnahmen verpflichtet sein könnten.
- Beziehen Sie Stellung gegen Diskriminierung.
- Bieten Sie Betroffenen Ihre Unterstützung an.
- Informieren Sie über die Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und sexualisierter Gewalt an der Universität Kassel.
- Nehmen Sie die Rückmeldung und/oder Kritik ernst.
- Werten Sie die Kritik an diskriminierendem Verhalten und diskriminierender Praxis nicht als Angriff, sondern als hilfreiches Dialogangebot.
- Reflektieren Sie Ihr Verhalten und Ihre Sprache, insbesondere in Hinblick auf die (mögliche) Wirkung, die es für andere Personen hatte.
- Entschuldigen Sie sich bei der Person, die sich durch Sie diskriminiert fühlt, auch wenn es nicht Ihre Absicht war zu diskriminieren.
- Tauschen Sie sich mit Personen aus, die ebenfalls daran arbeiten, diskriminierungssensibler zu werden. Eine bewusste Auseinandersetzung bietet Gelegenheit, um sich mit den eigenen Vorstellungen, Haltungen und Privilegien auseinanderzusetzen.
- Nutzen Sie die Möglichkeit einer niedrigschwelligen Intervention, wenn Ihr Gegenüber dies als Option der Verständigung anbietet.
- Sehen Sie ein Beschwerdeverfahren als eine Möglichkeit zur Klärung und als das Recht der diskriminierten Person an. Dabei haben sowohl Sie als auch die betroffene Person das Recht, Ihre Perspektive darzulegen.
- Auch Sie können die verschiedenen (internen) Anlauf- und Beratungsstellen in Anspruch nehmen.