Organisation des Studiums mit Familie

Wer mit Kind studiert oder neben dem Studium noch Angehörige pflegt, hat viele Fragen zur Organisation des Studiums. Die Universität Kassel hat einige Maßnahmen und Strukturen geschaffen, um Studierende mit Kind(ern) oder auch Studierende mit pflegebedürftigen Angehörigen in der Organisation des Studiums zu unterstützen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über diese Maßnahmen. 

Abstrakte Illustration, die unterschiedliche Aspekte der Organisation von Studium mit Kindern darstellt: Auf einer Wiese führt eine geschwungene Treppe in den blauen Himmel. Neben und über der Treppe schweben Symbole, die das Studium mit Kind symbolisieren. Folgende Symbole sind abgebildet: ein Doktorhut, ein aufgeklappter Laptop, eine Glühbirne, ein Tischkalender, Bücher, ein Bücherwurm, ein Tablet, ein Auge, eine Doppelhelix, ein Pausenzeichen, eine Hand mit Maulschlüsselwerkzeug, eine Babyflasche, eine Spirale und Pfeile. Um die Treppe versammelt steht eine Gruppe von Erwachsenen, Kindern und Babys. Sie sehen sich die Treppe und die darüber schwebenden Symbole an.Bild: Janne Marie Dauer

Gerade Studierende mit Kind oder mit familiärer Pflegeverantwortung wie auch Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen (Behinderungen) sind oft darauf angewiesen, Seminare zu ganz bestimmten Zeiten zu besuchen. Für Studierende mit solch eingeschränkter zeitlicher Flexibilität besteht die Möglichkeit der bevorzugten Einwahl in Lehrveranstaltungen in einigen Fachbereichen.

Wie funktioniert die bevorzugte Einwahl?
Studierende teilnehmender Fachbereiche können einen Antrag auf bevorzugte Einwahl in Lehrveranstaltungen ihres Studiengangs stellen. Wird der Antrag bewilligt, erhalten die Studierenden einen Platz in den von ihnen gewählten Seminaren. Die Einwahl dieser Studierenden wird vom IT-System automatisch sichergestellt.
Das bevorzugte Einwahlverfahren berechtigt nicht automatisch zum Ablegen einer Prüfungsleistung. Die notwendigen Voraussetzungen zur Teilnahme am Modul bzw. zur Erbringung einer Prüfungsleistung stehen in den Fachprüfungsordnungen und müssen erfüllt sein. Die Voraussetzungen für die Ermöglichung einer bevorzugten Einwahl ist die Einwahl in Lehrveranstaltungen über PRIOS.

Der Antrag kann aus folgenden Gründen gestellt werden:

  • chronische Erkrankung oder Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX (nachgewiesen durch ärztliches Attest - verlinkt auf den Homepages der Institute, siehe unten)
  • zu betreuendes Kind bis 12 Jahre (nachgewiesen durch Kopie der Geburtsurkunde)
  • Schwangerschaft mit voraussichtlichem Entbindungstermin in der Vorlesungszeit des Semesters (nachgewiesen durch ärztliche Bestätigung der Schwangerschaft mit Angabe des Entbindungstermins)
  • Pflege eines nahestehenden Angehörigen (nachgewiesen durch Kopie eines Belegs nach §§ 44, 44a SGB XI)
     

Beantragung der bevorzugten Einwahl
Die Antragsunterlagen können Sie auf den jeweiligen Homepages der Fachbereiche/Institute herunterladen. Der Antrag muss fristgerecht und vollständig mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle abgegeben werden:

Sofern Ihr Fachbereich noch nicht am „bevorzugten Einwahlverfahren“ teilnimmt und Sie dennoch aufgrund der hier geschilderten Situation Hilfe bei der Seminarbelegung benötigen, können Sie sich gerne an den Family Welcome Service (Familie/Kinder) oder an die Servicestelle Studium und Behinderung (chronische Erkrankung/Behinderung) wenden. Wir bemühen uns dann, eine geeignete Lösung herbeizuführen.

WICHTIG: Wenn Sie Ihren Studiengang gewechselt haben oder sich im Urlaubssemester befinden und sich bevorzugt einwählen möchten, dann melden Sie sich bitte im Family Welcome Service.

In den Prüfungsordnungen der Universität Kassel sind Regelungen getroffen, die insbesondere auch für Studierende mit Kind hilfreich sein können. Wenn Sie aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeiten nicht in der Lage sind, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder innerhalb der festgelegten Fristen abzulegen, so wird es gestattet, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen.

§11 Absatz 5+6 der Allgemeinen Bestimmungen für Fachprüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master an der Universität Kassel beschreibt:

(5) Macht die Kandidatin oder der Kandidat glaubhaft, dass sie/er wegen
a) einer schweren oder chronischen Krankheit oder einer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX,
b) Erkrankungen von betreuungsbedürftigen Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen,
c) Mutterschutz oder Elternzeiten nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder innerhalb der festgelegten Fristen abzulegen, so wird der Kandidatin oder dem Kandidaten gestattet, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Entsprechendes gilt für Studienleistungen nach § 8.

(6) Sind in einem Studiengang Auslandsaufenthalte, Praktika oder vergleichbare Veranstaltungen verpflichtend vorgesehen, können die Fachprüfungsordnungen für Studierende in besonderen Lebenssituationen (z. B. Studierende mit Kind, Studierende nach Abs. 5) alternative Formen zur Erbringung der Leistung vorsehen.

(7) Der Nachteilsausgleich ist schriftlich beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Der Antrag soll spätestens mit der Meldung zur Prüfung gestellt werden.

Folgende Ergänzung wurde vorgenommen:

Änderung der Allgemeinen Bestimmungen für Fachprüfungsordnungen mit dem Abschlüssen Bachelor und Master an der Universität Kassel vom 08. Juni 2022

8) Kann ein angesetzter Prüfungstermin aufgrund eines religiös bedingten Arbeitsverbots nicht wahrgenommen werden, kann beim Prüfungsausschuss ein Antrag auf Festsetzung eines Ersatztermins gestellt werden. Der Prüfungsausschuss kann in diesen Fällen auch eine von der Fachprüfungsordnung abweichende Prüfungsform festlegen, die nach gleichen Maßstäben bewertbar ist. Anträge sind vor dem angesetzten Prüfungsterm innerhalb der vom Prüfungsausschuss festgesetzten Frist zu stellen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Studium und Lehre.


Weitere Informationen und Formulare

In bestimmten Fällen, beispielsweise bei der Erziehung eines Kindes bis zum Alter von 10 Jahren (Nachweis: Geburtsurkunde des Kindes), ist ein Teilzeitstudium in grundständigen und zulassungsfreien Studiengängen möglich.

Bitte beachten Sie, dass ein Teilzeitstudium NICHT BAföG-fähig ist!

Es besteht die Möglichkeit, sich während der Schwangerschaft und bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes vom Studium beurlauben zu lassen.
Den Antrag mit dem Nachweis des Urlaubsgrundes (Mutterpass, ärztliches Attest, Geburtsurkunde) können Sie innerhalb der Rückmeldefrist an die Abteilung Studium und Lehre stellen. In Ausnahmefällen (ärztliches Attest beifügen) auch im laufenden Semester.
Es können Mutter oder Vater des Kindes beurlaubt werden. Lässt sich der Vater beurlauben, muss die Studienbescheinigung der Mutter des Kindes bzw. eine Bescheinigung des Arbeitgebers der Mutter des Kindes vorgelegt werden.
Es muss jedes Semester ein neuer Antrag auf Beurlaubung mit den entsprechenden Nachweisen gestellt werden.
Urlaubssemester erhöhen die Anzahl der Fachsemester nicht, allerdings muss der Semesterbeitrag gezahlt werden und Sie erhalten für Urlaubssemester kein BAföG.
In der Beurlaubung besteht Anspruch auf ALG II.

Die Gründe für eine Beurlaubung, die Antragsfrist sowie wichtige Hinweise finden Sie auf dieser Informationsseite der Uni Kassel.

Der Erwerb von Leistungsnachweisen oder die Ablegung von Prüfungen ist i. d. R. ausgeschlossen. Ausnahmen sind: Beurlaubung wegen Mutterschutz, Elternzeit, Pflege

§6 Absatz 14 der Allgemeine Bestimmungen für Fachprüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master an der Universität Kassel beschreibt:

(14) Das Führen von Anwesenheitslisten ist in den Fachprüfungsordnungen zu regeln und nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Begründete Ausnahmefälle können sein:
•Seminare, Praxisprojekte oder Praktika, für die kapazitäre Beschränkungen bestehen (z. B. Laborplätze) oder die in Kooperation mit externen Stellen durchgeführt werden (z. B. Schulen),
•Veranstaltungen oder Module, bei denen die Interaktion der Studierenden eine besondere Rolle spielt,
•Modulteilleistungen, für die gemäß Prüfungsordnung über die bloße Anwesenheit hinaus keine eigenständige Prüfungs- oder Studienleistung verlangt wird.

Weitere Informationen zur Anwesenheitspflicht finden Sie unter folgenden Links auch auf der Informationsseite Prüfungen - Hinweise, Rechte und Pflichten der Uni Kassel.

Es gibt keine feste Regelung an der Universität Kassel, wie oft Studierende (z. B. wegen der Krankheit eines Kindes, aber auch aus anderen Gründen) in einem Seminar fehlen dürfen. Dies wird immer auch vom Inhalt der Veranstaltung abhängig sein (z. B. "praktische" Forschungstätigkeit im Labor, bei der Anwesenheit notwendig ist, vs. Veranstaltungen, deren Stoff auch ohne Anwesenheit im Selbststudium gut erlernbar ist).
Setzen Sie sich im Einzelfall unbedingt mit Ihren Dozierenden/dem Prüfungsausschuss in Verbindung.