Geschlechtergleichstellung
Chancengleichheit der Geschlechter ist ein Qualitätsmerkmal der Universität Kassel. Die Einbindung von vielfältigen Perspektiven und Potenzialen erhöht die Qualität in Wissenschaft und Hochschule und steigert die Attraktivität der Studien- und Arbeitsbedingungen. Im Bereich Geschlechtergleichstellung bietet die Stabsstelle Gleichstellung Angebote zur Karriereförderung für Frauen und zur Nachwuchsförderung. Es werden Konzepte und Maßnahmen zur Integration von Gender- und Gleichstellungsaspekten in Wissenschaft, Hochschule, Lehre und Studium entwickelt und koordiniert.
Die gesetzliche Grundlage der Gleichstellung auf Landesebene ist das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) und das Hessische Hochschulgesetz (HHG).
Ziel des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes ist die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sowie die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst.
Das Hessische Hochschulgesetz sieht vor, dass die Hochschulen die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter und Geschlechtsidentitäten fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken. Bei allen Vorschlägen und Entscheidungen sind die geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu berücksichtigen.
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es, Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
- Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG)
- Hessisches Hochschulgesetz (HessHG)
- Hochschulrahmengesetz (HRG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)