FAQ CampusCard

Für Mitarbeitende:

Die Zustellung der CampusCard kann bis zu 14 Kalendertage dauern!


Sollte Ihre CampusCard seit über 14 Kalendertagen nicht bei Ihnen eingetroffen sein, wenden Sie sich bitte an den IT-Helpdesk.
Falls Ihnen eine Abholung der CampusCard am IT-Helpdesk nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte telefonisch oder mit einem Ticket an den IT-Servicedesk.

Sollte Ihre CampusCard defekt sein, wenden Sie sich bitte an den IT-Helpdesk. Weitere Informationen zur Vorgehensweise bei einer defekten CampusCard finden Sie auf der Seite "Verlust oder Defekt".
 

Bitte bringen Sie unbedingt Ihre defekte CampusCard mit zum IT-Helpdesk, da ansonsten eine Verlustgebühr in Höhe von 15€ erhoben wird.

Bitte sperren Sie Ihre Karte zunächst über den Self-Service.

Bitte wenden Sie sich zur Ausstellung einer Ersatzkarte an den IT-Helpdesk. Weitere Informationen zur Vorgehensweise beim Verlust der CampusCard finden Sie auf der Seite "Verlust oder Defekt".
 

Für Studierende wird eine Verlustgebühr in Höhe von 15€ erhoben. Für Gäste/Uni-externe Personen beträgt die Gebühr 20 Euro. Diese kann vor Ort am IT-Helpdesk bargeldlos bezahlt werden.
Bei Vorlage einer Kopie einer polizeilichen Diebstahlsanzeige (keine Verlustanzeige!) entfällt die Verlustgebühr.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Verlustgebühr leider nicht erstattet werden kann, falls die verlorene CampusCard später wieder auftaucht.

Das Deutschlandsemesterticket wird nicht auf die CampusCard aufgedruckt.

Bis zum 30.04.24 ist übergangsweise auch noch das Ticket auf der CampusCard im NVV-Gebiet gültig. Dies ist eine Kulanzleistung des NVV, sollte das Ticket noch nicht auf dem Smartphone funktionieren. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an den AstA und beachten Sie die allgemeine Semesterticket-Informationsseite.

Bitte beachten Sie auch die Anleitung zur Nutzung des Onlinetickets.

Nutzen Sie dafür die Aufwerter-Stationen. Die Standorte finden Sie auf der Website des Studierendenwerks [extern].

Für die bargeldlose Aufladung steht die Autoload-Funktion [extern] zur Verfügung.

Das vorhandene Kartenguthaben wird Ihnen beim Bezahlen mit der Karte angezeigt, oder wenn Sie die Karte in eine der Aufwerter-Stationen einführen.

Bei Fragen und Problemen mit der Bezahlfunktion der CampusCard kontaktieren Sie bitte das Studierendenwerk unter < campuscard[at]studierendenwerk[dot]uni-kassel[dot]de >

Ja, dies ist möglich über folgende Optionen:

  • mit einem gültigen Bibliotheksausweis, der über die Bibliothek beantragt werden kann
    • an der Infotheke vom Studierendenwerk im Campus Center kann der Mensa-Status "Studierende" eingetragen werden
    • ein gültiger Studierendenausweis ist notwendig
  • mit einer Gastkarte
    • an den Aufwerter-Stationen [extern] kann eine Gastkarte gegen eine Gebühr von 5€ gekauft werden
    • an der Infotheke vom Studierendenwerk im Campus Center kann der Mensa-Status "Studierende" eingetragen werden
    • ein gültiger Studierendenausweis ist notwendig
  • mit einer Giro- oder Kreditkarte

    • damit Sie mit Ihrer Karte zum Studierendenpreis essen können, müssen Sie unsere Mitarbeitenden an den Kassen in Mensen und Cafeterien darauf hinweisen, dass Sie an einer anderen Hochschule studieren. Zeigen Sie dann unaufgefordert Ihren gültigen Studierendenausweis vor.

      Für Gästegruppen sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen der Universität können weitere Bezahlmöglichkeiten verabredet werden.

Ansprechperson hierfür ist das Studierendenwerk: https://www.studierendenwerk-kassel.de/essen-trinken/kartenservice/mensa-status

Bitte teilen Sie die Namensänderung zunächst dem Studierendensekretariat/der Personalabteilung mit.

Bitte kommen Sie frühestens einen Tag nachdem die Änderung durchgeführt wurde mit Ihrer alten CampusCard zum IT-Helpdesk. Sie erhalten dann eine Campuscard mit den aktualisierten Daten.

Falls möglich, führen Sie eine andere Karte mit gleichen Format etwa zur Hälfte in den Validierer ein. Lassen Sie die zweite Karte dabei nicht los, sondern halten Sie diese gut fest. Oft wird die steckengebliebene Campuscard dann wieder ausgeworfen.

Sollte das nicht helfen, kontaktieren Sie bitte abhängig von dem betroffenen Validierer eine dieser Ansprechpersonen.

Die Universität Kassel stellt keine Hüllen zur Aufbewahrung der Karte zur Verfügung.

Die CampusCard ist sorgfältig aufzubewahren und ähnlich wie ein gültiger Lichtbildausweis zu behandeln.
Es wird empfohlen, die CampusCard nicht in einem gemeinsamen Fach der Brieftasche mit einer geprägten Karte (z. B. Kreditkarte) mit hervorstehenden Buchstaben aufzubewahren. Die Prägung der anderen Karte schabt sonst ggf. den Aufdruck der CampusCard ab.

Weiter bitten wir Sie keine Schutzhüllen zu verwenden, die viele Weichmacher enthalten, da diese den Aufdruck ablösen.

Sollte sich der Aufdruck Ihrer Karte trotzdem abnutzen, kommen Sie mit ihrer CampusCard bei uns im IT-Helpdesk vorbei, damit wir Ihnen kostenlos eine neue CampusCard drucken.

Falls Sie Ihre CampusCard nicht persönlich abholen können, besteht die Möglichkeit, dass eine von Ihnen bevollmächtigte Person die Karte in Ihrem Namen entgegennimmt. Bitte beachten Sie, dass hierfür eine schriftliche Vollmacht erforderlich ist. Das entsprechende Formular können Sie [hier] herunterladen.

Zudem ist es erforderlich, dass die bevollmächtigte Person ihren eigenen Personalausweis vorlegt, um die CampusCard abholen zu können.