Neuerungen durch das "Hessische Modell"

Um den Anforderungen des Hessischen Datenschutzbeauftragten gerecht zu werden, wird unsere Zoom-Campus-Lizenz ab Montag, den 04.09.2023, auf das „Hessische Modell“ umgestellt.

Damit erfüllt die Zoom-Campus-Instanz das gleiche Datenschutzniveau wie die Zoom-Conf-Instanz (on premise), welche noch mindestens bis Ende des Jahres 2023 zur Verfügung stehen wird.

Die Umsetzung bedeutet eine Anpassung der zentralen Konfiguration und bringt folgende Änderungen mit sich:

  • Die Einwahl per Telefon (Zoom Phone) ist nicht möglich.

  • Umfragen und Breakout-Sessions sind aufgrund der aktiven Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht möglich.

  • Nutzer:innen können eigenständig festlegen, ob die Teilnahme anonym erfolgt oder der eigene Name angezeigt wird.

  • Die Übermittlung von Klarnamen ist durch die Umstellung ausgeschlossen, es wird lediglich die standardisierte E-Mail-Adresse des UniAccounts an Zoom übermittelt (z.B. uk012345@uni-kassel.de).

  • Vertrauliche Gespräche sollen über eine alternative, datenschutzkonforme Videokonferenzplattform geführt werden.
    Diesen Beschluss finden Sie im Leitfaden Einsatz von Videokonferenzen an der Universität Kassel ab dem Sommersemester 2023 unseres CIO Prof. Dr. Dr. Walter Blocher.

 

Weiterführende Informationen finden Sie in der Handlungshilfe Datenschutzgerechter Einsatz von Zoom für Lehrveranstaltungen an Hessischen Hochschulen des Hessischen Datenschutzes.