Pflichtexemplare
Die Ablieferung von Pflichtexemplaren kann ab sofort wieder an die gewohnte Adresse erfolgen:
Universitätsbibliothek Kassel
- Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel
Pflichtexemplarstelle
Brüder-Grimm-Platz 4a
34117 Kassel
Pflichtexemplarregelung
Eine wichtige Aufgabe der Landesbibliothek ist es, die gesamte in ihrer Region erscheinende Literatur zu sammeln und zu archivieren. Sie erschließt diese Literatur und stellt sie dauerhaft zur öffentlichen Nutzung bereit. Diese Aufgabe wird ihr durch das Hessische Bibliotheksgesetz (HessBiblG) vom 20. September 2010 (neueste Fassung vom 12. Dezember 2021), §6 zugewiesen. Zuständig ist die Landesbibliothek für den Regierungsbezirk Kassel (ohne Landkreis Fulda) und den Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Aufgrund der Hessischen Pflichtexemplarverordnung („Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken“ letzte Fassung vom 14.08.2017) ist jeder Verleger verpflichtet, der Landesbibliothek unaufgefordert innerhalb eines Monats seit Beginn der Verbreitung oder der öffentlichen Zugänglichmachung ein Exemplar seiner Neuerscheinungen abzuliefern. Dies gilt nicht nur für Verlage, sondern auch für ihre Schriften selbst publizierende Autoren und Einrichtungen (z.B. Vereine, öffentliche und private Einrichtungen). - Bereits 1748 wurde jeder Verleger in Hessen-Kassel gesetzlich dazu verpflichtet, je ein Exemplar seiner Neuerscheinungen kostenfrei an die Landesbibliothek abzuliefern.
Die Landesbibliothek sammelt neben der klassischen Verlagsproduktion auch die sogenannte "Graue Literatur", die außerhalb des Buchhandels vertriebene Literatur. Unter den als Pflichtexemplar ins Haus kommenden Publikationen findet man zum Beispiel:
- Vereinsfestschriften
- Tageszeitungen
- Heimatzeitungen
- Belletristik
- Karten und Stadtpläne
- Reiseführer
- Musica practica
Elektronische Pflichtexemplare
Seit September 2017 ist auch die Ablieferung elektronischer Publikationen gesetzlich verpflichtend.
Allgemeine Hinweise sowie Informationen zum Stand des Verfahrens entnehmen Sie bitte dem E-Pflicht-Portal des hebis-Verbundes