Das Präsidium ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch das Hessische Hochschulgesetz (HessHG) einem anderen Organ übertragen sind. Es leitet die Hochschule, fördert unter Beteiligung des Hochschulrates mit den anderen Organen, den Fachbereichen, den Mitgliedern und Angehörigen ihre zeitgerechte innere und äußere Entwicklung und legt jährlich vor dem Senat Rechenschaft über die Geschäftsführung ab (§ 43 Abs. 1 HessHG).
Dem Präsidium gehören die Präsidentin, die Vizepräsidentin und Vizepräsidenten und der Kanzler an. Die Präsidentin führt den Vorsitz und verfügt über die Richtlinienkompetenz, sie vertritt die Hochschule nach außen. Der Kanzler leitet die Hochschulverwaltung nach den Richtlinien des Präsidiums. Er ist Beauftragter für den Haushalt.