Gremien

Präsidium

Das Präsidium ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch das Hessische Hochschulgesetz (HessHG) einem anderen Organ übertragen sind. Es leitet die Hochschule, fördert unter Beteiligung des Hochschulrates mit den anderen Organen, den Fachbereichen, den Mitgliedern und Angehörigen ihre zeitgerechte innere und äußere Entwicklung und legt jährlich vor dem Senat Rechenschaft über die Geschäftsführung ab (§ 43 Abs. 1 HessHG).

Dem Präsidium gehören die Präsidentin, die Vizepräsidentin und Vizepräsidenten und der Kanzler an. Die Präsidentin führt den Vorsitz und verfügt über die Richtlinienkompetenz, sie vertritt die Hochschule nach außen. Der Kanzler leitet die Hochschulverwaltung nach den Richtlinien des Präsidiums. Er ist Beauftragter für den Haushalt.

Universität Kassel
Geschäftsstelle des Präsidiums
Mönchebergstraße 19
34109 Kassel


Sachbearbeitung:
Ricarda Rudloff
Tel.: +49 561 804-2225

Senat

Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Er überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums. Den Vorsitz im Senat hat die Präsidentin oder der Präsident.

Universität Kassel
Geschäftsstelle des Senats und des erweiterten Senats
Mönchebergstraße 19
34109 Kassel


Sachbearbeitung:
Yvonne Honig
Tel.: +49 561 804-2509

Er­weit­erter Senat

Der erweiterte Senat ist für die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten sowie der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten zuständig (§ 45 Abs. 2 und § 46 Abs. 1 HessHG).

Auf Antrag des Hochschulrats kann er die Präsidentin oder den Präsidenten abwählen. (§ 45 Abs. 7 HessHG).

Universität Kassel
Geschäftsstelle des Senats und des erweiterten Senats
Mönchebergstraße 19
34109 Kassel


Sachbearbeitung:
Yvonne Honig
Tel.: +49 561 804-2509

Ge­mein­sa­me Er­ör­te­rung

Das Präsidium berät zusammen mit den Dekaninnen und Dekanen sowie mit der Rektorin bzw. dem Rektor der Kunsthochschule gemeinsame Angelegenheiten in Haushalt, Personal, Organisation und Verwaltung.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten sowie die Vorsitzenden des Allgemeinen Studentenausschusses und des Personalrats können an den Sitzungen teilnehmen.

Das Präsidium stellt im Benehmen mit den Dekaninnen und Dekanen sowie der Rektorin bzw. dem Rektor der Kunsthochschule die Wirtschaftsplanung auf und legt die Grundsätze für die Zielvereinbarungen sowie die Budgets fest.

Universität Kassel
Geschäftsstelle der Gemeinsamen Erörterung
Mönchebergstraße 19
34109 Kassel


Sachbearbeitung:
Marta Grübel
Tel.: +49 561 804-2191

Hochschulrat

Der Hochschulrat hat die Aufgabe, die Hochschule bei ihrer Entwicklung zu begleiten, die in der Berufswelt an die Hochschule bestehenden Erwartungen zu artikulieren und die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und künstlerischer Leistungen zu fördern.

Empfehlungen und Stellungnahmen des Hochschulrats werden in den zuständigen Gremien beraten.

Universität Kassel
Geschäftsstelle des Hochschulrats
Mönchebergstraße 19
34109 Kassel


Sachbearbeitung:
Yvonne Honig
Tel.: +49 561 804-2509

Wahl­amt der Uni­ver­si­tät Kas­sel

Das Wahlamt der Universität Kassel ist zuständig für die Organisation und Durchführung der Wahlen zum Senat, zu den Fachbereichsräten und zum Kunsthochschulrat. 

Postanschrift:
Mönchebergstraße 19
34125 Kassel

Besucheranschrift:
Standort Holländischer Platz
Campus Center
Moritzstr. 18
3. Stock

Ansprechpartner:
Christian Bischoff
Telefon: +49 561 804-1964
Telefax: +49 561 804-7202