Informationen für Fördernde und die, die es werden wollen
Fragen und Antworten für Förderer
Auch wenn das Gesetz keine Schriftform vorsieht, so wird jedoch empfohlen, Fördervereinbarungen schriftlich festzuhalten.
Die Universität Kassel schließt mit allen Förderern eine schriftliche Fördervereinbarung ab, die von beiden Seiten unterschrieben wird. Dies dient der allgemeinen Verbindlichkeit und erbringt den Nachweis, ob beispielsweise das Stipendium zweckgebunden für eine bestimmte Fachrichtung oder einen Studiengang vergeben werden soll.
Um den Studierenden langfristige Sicherheit zu geben, übernehmen Sie das Stipendium bzw. die Stipendien
- für ein Jahr in der Höhe von 1.800 Euro oder
- für die Gesamtdauer der Regelstudienzeit von sieben Semestern im Bachelor in der Höhe von 6.300 Euro oder
- für die Gesamtdauer der Regelstudienzeit von vier Semestern im Master in der Höhe von 3.600 Euro.
Spenden für das Deutschlandstipendium sind zu jedem Zeitpunkt möglich. Da das Deutschlandstipendium an der Universität Kassel immer zum Wintersemester vergeben wird, können mit Spenden, die wir bis Oktober erhalten haben, Studierende des jeweils aktuellen Förderjahres unterstützt werden. Spenden, die nach dem 01.10. eingehen, kommen Studierenden des darauffolgenden Förderjahres zugute.
Sie können sich mit Ihrem Spendenwunsch jederzeit an uns wenden.
Das Deutschlandstipendium fördert Studierende mit herausragenden Leistungen. Zu den Auswahlkriterien zählen neben Erfolgen in Schule und/oder Studium auch die Bereitschaft, im sozialen Umfeld, in der Familie, im Verein oder in einer sozialen Einrichtung Verantwortung zu übernehmen sowie die Überwindung von etwa herkunftsbedingten biografischen Hindernissen.
Als Förderer unterstützen Sie die Ausbildung herausragender Fachkräfte und Nachwuchswissenschaftler. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des wissensbasierten Wirtschaftsstandortes Deutschland sowie für die Nachwuchsförderung in der Region Nordhessen.
Zum Dank bieten wir den Förderern die Veröffentlichung ihres Namens oder des Firmennamens verbunden mit der Würdigung des Engagements als Förderer im Zusammenhang mit dem Deutschlandstipendium auf den Webseiten und in den Publikationen der Universität Kassel an. Des Weiteren laden wir die Förderer zur feierlichen Übergabe der Stipendien ein, bei der sie die Möglichkeit haben, die Stipendiaten persönlich kennenzulernen.
Eine Tätigkeit als Werkstudent schließt den Bezug des Deutschlandstipendiums nicht aus, ebenso wenig wie die Ausübung einer anderen bezahlten Tätigkeit neben dem Studium.
Das Stipendium darf allerdings nach § 5 Abs. 2 StipG weder von einer Gegenleistung für den privaten Mittelgeber noch von einer Arbeitnehmertätigkeit oder einer Absichtserklärung hinsichtlich einer späteren Arbeitnehmertätigkeit abhängig gemacht werden.
Hochschule und Förderer müssen daher in ihrer Kommunikation mit den Stipendiaten darauf achten, dass die Annahme eines solchen Angebots auf strikt freiwilliger Basis erfolgt.
Grundsätzlich ja, Formulierungen wie „Deutschlandstipendium der Firma X an der Universität Kassel" oder „Deutschlandstipendium, gefördert von der Firma X" sind zulässig und in Verbindung mit dem Logo des Deutschlandstipendiums auch erwünscht. Das Logo für Förderer finden sie hier.
Eine direkte Benennung des Stipendiums nach dem Fördernden (etwa „Firma-X-Deutschlandstipendium") ist nach Einschätzung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung möglich, kann jedoch Konsequenzen für die steuerrechtliche Behandlung (als Spende oder Sponsoring) bei Hochschule und Förderer haben.
Die Hochschule kann die Benennung des Stipendiums nach dem Förderer von Bedingungen abhängig machen (beispielsweise von der Anzahl der geförderten Stipendien).
Ja, die von Ihnen zur Verfügung gestellten Gelder können nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes als Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke steuermindernd geltend gemacht werden. Diese können mit anderen Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter berücksichtigt werden.
Das Servicezentrum Deutschlandstipendium des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft hat Fragen zur steuerrechtlichen Behandlung des Deutschlandstipendiums im Rahmen von FAQs zum Steuerrecht beantwortet. Diese FAQs finden Sie unter: www.servicezentrum-deutschlandstipendium.de.
Sollten sich darüber hinaus steuerrechtliche Fragen zum Deutschlandstipendium ergeben, können Sie das Servicezentrum Deutschlandstipendium telefonisch unter +49 201 8041-188 oder per E-Mail unter deutschlandstipendium@stifterverband.de erreichen.
Förderer haben grundsätzlich ein Mitspracherecht bei der Mittelverwendung. Sie können die Hälfte der von Ihnen geförderten Stipendien gezielt für eine Fachrichtung ihrer Wahl einsetzen. Mindestens die Hälfte der zu vergebenen Stipendien an der Universität Kassel müssen als Stipendien ohne Zweckbindung eingeworben werden. Diese Regelung dient einer gleichmäßigen Verteilung der Stipendien auf die Fachbereiche. Wenn Zweckbindungen von Seiten der Förderer eine gleichmäßige Verteilung der Stipendien auf die Fachbereiche ermöglichen, kann von der Anwendung der 50%-Regelung abgesehen werden.
Die Einflussnahme der privaten Mittelgeber auf die Auswahl der zu fördernden Studierenden sowie die Bindung des Stipendiums an eine Gegenleistung für den privaten Mittelgeber ist entsprechend dem StipG ausgeschlossen.