Häufige Fragen
Wissenschaftler, aber auch alle anderen Mitarbeiter der Universität, also auch studentische Hilfskräfte, sind verpflichtet eine Erfindung zu melden, wenn diese veröffentlicht werden soll. Unter eine Veröffentlichung fallen auch Vorträge, Darstellungen im Internet, Messeauftritte, Dissertationen u. ä.
Wichtig ist, eine Erfindung möglichst zeitnah vor einer Veröffentlichung zu melden!
Eine Erfindungsmeldung kann in unterschiedlichen Ideenstadien abgegeben werden. Insbesondere ist für eine Patentanmeldung nicht Voraussetzung, dass bereits ein funktionierender Prototyp existiert.
Im Falle einer Erfindung aus einem Drittmittelprojekt ist die Erfindung nicht an den Drittmittelgeber zu melden, sondern ebenfalls der Universität Kassel.
Um es den Erfindern der Universität Kassel leichter zu machen und alle erforderlichen Informationen zu erhalten, haben wir für Sie ein Erfindungsmeldungsformular entwickelt. Es kann als Word-Dokument direkt am PC ausgefüllt oder ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt werden. Die Adressatin ist Ihre Ansprechpartnerin im gesamten Verfahren und steht bereits im Kopf des Formulars. Bitte versenden Sie das Dokument nicht per E-Mail, sondern aus Gründen der Datensicherheit und Dokumentenechtheit per (Haus-) Post.
Grundsätzlich gilt: Erst erfolgt die Patentanmeldung, dann die Veröffentlichung, da ein Patent nicht mehr möglich ist, wenn die Erfindung vorher veröffentlicht wurde. Jede Veröffentlichung ist für eine Patenterteilung so neuheitsschädlich wie andere Patentanmeldungen. Man sollte auch beim Gespräch mit außenstehenden Kollegen oder Firmenkontakten vorsichtig sein.
Sind zeitnah Veröffentlichungen geplant, findet bei der Universität Kassel eine bevorzugte Bearbeitung statt, um vorher eine Patentanmeldung vornehmen und den Veröffentlichungstermin wahrnehmen zu können.
Ein gewerbliches Schutzrecht sichert dem Inhaber eine Monopolstellung zur Verwertung seiner Erfindung. So lassen sich Forschungs- und Entwicklungsergebnisse absichern.
Gewerbliche Schutzrechte sind die Basis von Lizenzverhandlungen.
Weiterhin dienen sie den Forschungsinstituten vermehrt als Referenz und werden so als motivierendes Element bei der Anbahnung von Kooperationen mit der Industrie genutzt, da potentielle Drittmittelgeber auf marktorientierte Forschungsleistungen aufmerksam werden.
Außerdem werden die Erfinder namentlich benannt und können die Patentanmeldung bei Veröffentlichungen oder in ihrem Lebenslauf zitieren.
Bei Erfindungen, die die Universität Kassel in Anspruch nimmt, trägt sie die Kosten aus einem separaten Budget. Gibt die Universität eine Erfindung frei, kann sie von den Erfindern auf eigene Kosten zum Patent angemeldet werden.
Den Ablauf entnehmen Sie bitte unserem Fahrplan durch den Patentierungs- und Verwertungsprozess.
Sie werden von der Universität Kassel stets auf dem Laufenden gehalten, bekommen wichtige Unterlagen in Kopie übersendet und werden zu technischen Details evtl. um Ihre Stellungnahme gebeten.
Bei der Vermarktung des Schutzrechtes wird gern auf die Kontakte und Erfahrungen der Erfinder zurückgegriffen. Die Unterstützung durch die Erfinder ist dabei sehr wertvoll!
Wenn ein Schutzrecht angemeldet wurde und bevor konkrete Gespräche mit Unternehmen geführt werden, schließt die Universität Kassel mit den Unternehmen Geheimhaltungsvereinbarungen ab. Diese Vereinbarungen ersetzen weder Erfindungsmeldungen noch Patentanmeldungen.
Wenn die Universität Kassel angemeldete oder erteilte Schutzrechte vermarktet, also Einnahmen durch Lizenzvergaben oder Verkäufe erzielt, erhält der Einzelerfinder oder die Erfindergruppe 30 % der Einnahmen als Arbeitnehmererfindervergütung, ohne dass der Universität Kassel entstandene Kosten abgezogen werden. Das ist eine höhere Abgeltung als in der freien Wirtschaft üblich.
Die Universität Kassel meldet die Erfindung auf ihren Namen an und trägt sowohl alle Kosten als auch das Risiko der Patentierbarkeit alleine. Mit Ausgründungen, die die Erfindung nutzen wollen, wird ein Lizenzvertrag geschlossen, der die finanzielle Situation eines neuen Unternehmens berücksichtigt, um der Ausgründung nicht im Wege zu stehen, sondern sie mit einer Monopolstellung auf dem freien Markt zu unterstützen.