Sprachstandsnachweise (DAAD u.ä.)
Wenn Sie Ihre Sprachkompetenzen durch ein vom DAAD anerkanntes Zertifikat nachweisen können, das nicht älter als zwei Jahre ist, so ist i.d.R. kein weiterer Sprachnachweis erforderlich.
Gerne unterstützen wir Sie!
Ein Sprachnachweis für die internationale Mobilität von Studierenden und Mitarbeitenden der Universität Kassel kann u.U. auf Basis eines im Sprachenzentrums erfolgreich abgeschlossenen Kurses ohne zusätzliche Prüfung ausgestellt werden. Voraussetzung: Zwischen dem erfolgreichen Abschluss des für den Sprachnachweis heranzuziehenden Sprachkurses und der Ausstellung des Nachweises dürfen nicht mehr als zwei Jahre liegen.
Für Englisch bieten wir in regelmäßigen Abständen Termine an, die es Studierenden und Mitarbeiter/innen der Universität Kassel ermöglichen, eine Prüfung für die Ausstellung eines Sprachnachweises entgeltfrei abzulegen.
Zum Ablauf: An den angebotenen Terminen findet eine computergestützte Teilprüfung statt. Bitte planen Sie dafür ca. 1 Stunde ein. Im Anschluss vereinbaren Sie einen Termin, an dem Sie den mündlichen Teil absolvieren. Ist dieser abgeschlossen, bekommen Sie Ihren Sprachstandsnachweis sofort ausgehändigt.
Sowohl die Termine als auch die Anmeldung für diese Prüfungen finden Sie auf unserer Homepage unter: Sprachstandsnachweisprüfung für Outgoer.
Bitte beachten Sie, dass die angebotenen Prüfungstermine immer nur bis 14 Tage im Voraus entgeltfrei buchbar sind.
Wenn Sie Studierende/r des Fachbereichs 02 (Anglistik und Amerikanistik) sind, liegt die Ausstellung des Sprachnachweises in der Verantwortung Ihres Fachbereichs. Wenden Sie sich bitte an eine/n der Lektor*innen für Englisch des Fachbereichs 02.
Wenn Sie zweisprachig aufgewachsen sind oder bereits eine Schule im Ausland besucht haben, können Sie ggf. von der Pflicht des Sprachstandsnachweises befreit werden. Bitte informieren Sie sich bei der entsprechenden Stelle, die den Sprachstandsnachweis verlangt.
Sollte keiner der Prüfungstermine für Sie infrage kommen, kann in begründeten Ausnahmefällen ein gesonderter Einzeltermin vereinbart werden. In diesem Fall ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 30,-€ zu entrichten. Informationen bezüglich der Zahlung erhalten Sie nach der Vereinbarung des Termins.
Bei Interesse an einem gesonderten, entgeltpflichtigen Einzeltermin, wenden Sie sich bitte direkt an:
ISZ/Sprachenzentrum
E-Mail: language[at]uni-kassel[dot]de
Für alle anderen Sprachen können wir ggf. auf Anfrage kostenpflichtige Einzeltermine mit Prüfung anbieten. Bitte wenden Sie sich an sz[at]uni-kassel[dot]de
Es ist uns leider nicht möglich, Ihren Sprachstand durch eine gesonderte Einzel-Prüfung zu dokumentieren.
Bitte schreiben Sie sich in einen unserer Kurse ein, um mit einer erfolgreichen Kursabschlussprüfung den entsprechenden Nachweis über Ihr Sprachniveau zu erhalten.
Zudem können Sie nach Absolvierung der notwendigen Kursteile mittels einer gesonderten Prüfung ein UNIcert®-Zertifikat erwerben.
Bitte beachten Sie bei der Einschreibung die verschiedenen Niveau-Stufen der Kurse.
Auch für Mitarbeiter/innen der Universität Kassel können wir nur Sprachstsandsnachweise anbieten, wenn diese im Rahmen einer dienstlichen Auslandsmobilität erforderlich sind.
Sowohl die Termine als auch die Anmeldung für diese Prüfungen finden Sie hier.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Language-Team unter language[at]uni-kassel[dot]de gerne zur Verfügung.
Zum Nachweis Ihrer Englischkenntnisse können Sie zudem einen IELTS™-Test an einer externen, von IELTS™ akkreditierten Einrichtung zu festgelegten Testterminen ablegen. Die Anmeldung für einen Testtermin in Kassel erfolgt über den Fachbereich 02, Institut für Anglistik/Amerikanistik.
Das Sprachenzentrum der Universität Kassel nimmt den Test nicht ab, bietet jedoch in regelmäßigen Abständen Kurse zur Vorbereitung IELTS™-Test an: Aktuelles Kursangebot.
Weitere Informationen zu IELTS™: ielts.britishcouncil.org.
Ihr Fachbereich erkennt einen formlosen Nachweis über Ihre muttersprachlichen Kompetenzen an? Ggf. können wir Ihnen auf Anfrage kostenpflichtige Einzeltermine mit Prüfung anbieten. Bitte wenden Sie sich an sz[at]uni-kassel[dot]de.
Für nicht an der Universität immatrikulierte Personen können wir leider keine Nachweise des Sprachkenntnisstandes, keine Prüfungen zur Feststellung des Sprachniveaus etc. abnehmen.
Sie können sich jedoch als Gasthörer/-in in unsere Kurse einschreiben, um so über die Kursabschlussprüfung Ihren Sprachstand zu dokumentieren.