Erste Staatsprüfung

Allgemeine Informationen

Die Prüfungsstelle Kassel der Hessischen Lehrkräfteakademie nimmt zweimal im Jahr die Erste Staatsprüfung ab, im Frühjahr und im Herbst.

Zeitlich können Sie sich immer an den vorausgegangenen Prüfungskampagnen orientieren.

Tipp: Bitte besuchen Sie mind. drei Semester im Voraus die Informationsveranstaltungen zur Ersten Staatsprüfung, welche immer im Mai und November angeboten werden.

Auf der Seite der Prüfungsstelle Kassel finden Sie Termine und Fristen, Informationen zu den geforderten Unterlagen für die Erste Staatsprüfung und Ansprechpersonen.

Kurz vor dem Zulassungstermin einer jeden Kampagne muss das Studium komplett absolviert sein, die WHA (wissenschaftliche Hausarbeit) muss bestanden sein und die Bescheinigung über das Betriebspraktikum muss vorhanden sein.

Tipp: Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihre Leistungsübersicht und haben im Blick, dass Ihre Noten zeitnah eingetragen werden.

Sie selbst suchen aus, in welchem Ihrer Fächer oder dem Kernstudium Sie die WHA (wissenschaftliche Hausarbeit) schreiben möchten. Der Zeitraum für die Anfertigung beträgt zwölf Wochen. Die Anzahl von 60 Seiten sollte nicht unterschritten werden. Informationen zur WHA und zu den geforderten Unterlagen finden Sie auf der Seite der Prüfungsstelle Kassel.

In Kunst und Musik besteht die Möglichkeit eine künstlerisch praktische Hausarbeit anzufertigen. 

Bitte planen Sie ausreichend Zeit für mögliche Postwege, Korrekturzeiten und Zeiten für die Themenabsprache ein.

Hier finden Sie Informationen und Meldeformulare

Bei der Wahl der Prüfer:in für alle Teile der Staatsprüfung haben Sie teilweise ein Mitspracherecht. Die Prüfungsstelle der Lehrkräfteakadmeie stellt hierfür ein Prüfer:innenwunschblatt zur Verfügung, welches Sie fristgerecht abgeben müssen. Weitere Hinweise hierzu gibt die Prüfungsstelle.

Setzen Sie sich unbedingt rechtzeitig mit Ihren Wunschprüfer:innenn in Verbindung, da vielfach nur eine begrenzte Anzahl von Prüfungen pro Prüfer:in durchgeführt werden können.

Für eine Klausur müssen Sie immer eine Person suchen, für eine mündliche Prüfung immer zwei Personen. Die Person, die die WHA betreut kann zusätzlich auch eine Prüfung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung abnehmen.

Kernstudium:

Die/Der Zweitprüfer:in für die mündliche Prüfung wird immer zugeteilt. Hierzu finden Sie ein separates Formular auf der Seite vom Kernstudium

Sie werden im Kernstudium in den Themenfeldern Pädagogik/Psychologie und Soziologie/Politologie geprüft und suchen selbst aus, in welchem Bereich Sie die Klausur schreiben und in welchem Sie die mündliche Prüfung ablegen. Achten Sie bitte auf die Prüfungsberechtigung der jeweiligen Themenfelder der Dozierenden.

 zum Anmeldeformular und zur Übersicht der Prüfer:innen im Kernstudium

 

Besonderheiten bei einzelnen Fächern:

Sport:

Prüfende für die mündliche Prüfung werden zugeteilt. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt per Mail zu Frau Trümper auf, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Sie benötigen dazu das Prüfendenblatt der Lehrkräfteakademie.

Mathe L1:

Prüfende für die mündliche Prüfung werden zugeteilt. Bitte eine Anmeldemail senden. Die Klausur wird zentral verwaltet.

Zu den Informationen und zum Kontakt

Mathe L2, L3:

Bitte eine Anmeldemail senden. Die Klausur wird zentral verwaltet.

Zu den Informationen und zum Kontakt

Sachunterricht L1:

Die Prüfendenwahl erfolgt nach einem Prioritätenverfahren. Es gibt ein eigenständiges Formular auf der Website vom Sachunterricht.

Zu weiteren Informationen und zum Anmeldeformular

Englisch:

Auf der Seite vom Institut für Anglistik finden Sie folgenden Leitfaden. 

Deutsch:

Die Einwahl sowohl für die mündliche Prüfung als auch für die Klausur erfolgt über einen moodle-Kurs vom FB 02.

 

 

Insgesamt fließen 12 Module aus dem Studium mit in die Staatsexamensnote ein (je 4 pro Fach in den Studiengängen L2 und L3, je 3 pro Fach beim Grundschullehramt). Unter dem Paragraphen "Module"  der jeweiligen Modulprüfungsordnung finden Sie die eingehenden Module aufgeführt. 

Die 12 Modul-Ergebnisse werden nicht in jedem Fall einfach addiert. Im L1 und L3-Studiengang findet eine Gewichtung zwischen den Fächern statt. Das Ergebnis der 12 Module wird dabei nach folgendem Schlüssel berechnet:

  • im L1-Studiengang gehen je 3 Module aus jedem Fach mit 15% in die Abschlussnote ein.
  • im L2-Studium gehen die 4 Module aus beiden Fächern und dem Kernstudium zu 20% in die Abschlussnote ein.
  • im L3-Studiengang gehen die 4 Module aus den beiden Fächern zu je 24% und die aus dem Kernstudium zu 12% in die Note der Ersten Staatsprüfung ein.
  • im L5-Studiengang gehen 3 Module aus dem Fach mit 12%, 3 Module aus dem Kernstudium mit 12% und 6 Module aus dem Teilstudiengang Förder- und Inklusionspädagogik mit 36% in die Abschlussnote ein.

Die Note der Ersten Staatsprüfung setzt sich folgendermaßen zusammen: 

  • Die Module, die in die Note mit einfließen, machen 60% der Note der Ersten Staatsprüfung aus.
  • Die wissenschaftliche Hausarbeit macht 10% der Note der Ersten Staatsprüfung aus.
  • Die gewichtete Summe aus den Noten der Klausuren und mündlichen Prüfungen (bei L5 auch die Note der Diagnostischen Hausarbeit) nach § 29 HLbG der Ersten Staatsprüfung zählt 30%.

Die Umrechnung der erreichten Punktzahl in eine Dezimalnote für die Staatsprüfung erfolgt aufgrund einer Tabelle (Anlage 2 zum Hessischen Lehrerbildungsgesetz).

Tipp: Bitte gehen Sie rechtzeitig auf Prüfendensuche, viele Dozierende führen eigene Anmeldelisten oder haben Informationen zur Anmeldung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung auf der eigenen Homepage eingestellt.