Zusatz- und Erweiterungsprüfung
Bezüglich der Art und des Umfangs der Erweiterungs- oder Zusatzprüfung und des dazugehörigen Studiums empfiehlt die Hessische Lehrkräfteakademie, sich bei der Prüfungsstelle Kassel individuell beraten zu lassen.
Erweiterungsprüfung
- Der früheste Zeitpunkt für eine Erweiterungsprüfung ist in der nächsten Prüfungsphase nach der Ersten Staatsprüfung. Sie kann aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt abgelegt werden
- Erweiterungsprüfungen setzen Studien im Fach voraus. In der Regel entsprechen die Inhalte und zu erbringenden Studienleistungen den gleichen Regelungen wie im Studium des Faches als Zweit- oder Drittfach. Allerdings ist, anders als in einem regulären Studium, bei der Belegung der Module keine bestimmte Reihenfolge einzuhalten (wenngleich gewisse Reihenfolgen empfehlenswert sind).
- Die Note der Erweiterungsprüfung geht nicht in die Note der Ersten Staatsprüfung mit ein. Beim Einstellungsverfahren in den Schuldienst wird das Erweiterungsfach jedoch berücksichtigt und kann somit gegebenenfalls die Einstellungschancen verbessern. Die Note des Erweiterungsfaches ergibt sich durch die Erweiterungsprüfung. Hier wählen Sie zwischen einer vierstündigen Abschlussklausur oder einer mündlichen Abschlussprüfung (L1: 20 Minuten, L2 und L3: je 60 Minuten).
Besonderheiten bei L1
Im Lehramt an Grundschulen nach der MPO von 2023 kann das Erweiterungsfach wahlweise als Kurz- oder Langfach studiert werden. Die Fächer Kunst, Musik oder Sport können ausschließlich als Langfach in Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung studiert werden.
Besonderheiten bei L4
Für die Studiengänge Lehramt an beruflichen Schulen gibt es eine Sonderregelung. Hier ist es ebenfalls möglich eine Erweiterungsprüfung über die Prüfungsstelle Kassel abzulegen, im Vorfeld wird das Erweiterungsfach nach L3 MPO studiert.
Weitere Informationen
Die zu erbringenden Schulpraktika (SPS- II/Praxissemester) können ggf. durch ein fachdidaktisches Äquivalenzmodul ersetzt werden. Ebenso sind Anrechnungen von den Schulpraktika aus dem Studium zur Ersten Staatsprüfung (ESP) möglich, sofern das Fach der EP zu einem der Fächer der Ersten Staatsprüfung affin ist (bspw. zwischen den Naturwissenschaften oder zwischen den modernen Fremdsprachen).
Fragen zur Anrechenbarkeit und zu den Äquivalenzmodulen richten Sie bitte an die Fachstudienberatungen des Erweiterungsfachs.
Zusatzprüfung
Zusatzprüfung für das Lehramt an Grundschulen
Diese Zusatzprüfung kann abgelegt werden, wenn das Zweite Staatsexamen für das Lehramt an Haupt- und Realschulen, für das Lehramt an Gymnasien, für das Lehramt an Beruflichen Schulen oder für das Lehramt an Förderschulen bestanden wurde.
Für die Zusatzprüfung zum Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen müssen drei Fächer (Mathematik, Deutsch und ein weiteres Fach) studiert werden, sowie die Didaktik der Grundschule. Entsprechend sind in allen Teilen Prüfungen abzulegen, davon eine Klausur und drei 20-minütige mündliche Prüfungen. Anrechnungen aus dem fachwissenschaftlichen Bereich sind möglich.
Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen
Diese Zusatzprüfung kann abgelegt werden, wenn das Zweite Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen, für das Lehramt an Gymnasien, für das Lehramt an Beruflichen Schulen oder für das Lehramt an Förderschulen bestanden wurde.
Für die Zusatzprüfung zum Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen gibt es zwei Fallgruppen:
- Wer die Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen besitzt, muss zwei Fächer für die Klassen 5 bis 10 studieren und in beiden Fächern eine Prüfung ablegen, davon eine als Klausur, die andere als mündliche Prüfung.
- Wer die Lehrbefähigung für die anderen Lehrämter besitzt (L3-L5), muss ein neues Fach (Kl. 5 bis 10) studieren und eine Klausur schreiben oder eine mündliche Prüfung ablegen.
Zusatzprüfung für das Lehramt an Förderschulen
Diese Zusatzprüfung kann abgelegt werden, wenn das Zweite Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen, für das Lehramt an Haupt-und Realschulen für das Lehramt an Gymnasien oder für das Lehramt an Beruflichen Schulen bestanden wurde.